Grundstücksveräußerung bei Kurzzeitvermietung: Ein Praxisfall und BFH-Entscheid
Wird ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden. Ausgenommen sind Grundstücke, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.