Mit geschickter Gestaltung Steuerlast senken

Immobilien & Steuern

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Bremen - Clostermann & Jasper

Wollen Sie eine Immobilie erwerben, erben Sie oder sind Sie bereits Immobilieneigentümer? Dann kommen einige Steuerthemen auf Sie zu:

Die Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine einmalige Immobiliensteuer, die beim Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks fällig wird.

Bis 2006 lag der Steuersatz bundesweit bei 3,5 Prozent, nun wird dieser aber in jedem Bundesland individuell festgelegt. Es fallen daher unterschiedliche Steuersätze in Deutschland an.

Die Grundsteuer

Eine weitere Immobiliensteuer ist die Grundsteuer. Es handelt sich um eine Jahressteuer, die auf Immobilien erhoben wird. Die Grundsteuer wird von den Kommunen festgelegt und ist daher bundesweit unterschiedlich hoch.

Wird die Immobilie nicht vom Eigentümer selbst genutzt, sondern ist vermietet, kann die Grundsteuer in der Regel auf den Mieter umgelegt werden.

Ihr Ansprechpartner

Oliver Gampper - Clostermann & Jasper

Oliver Gampper

PARTNER

Dipl.-Volksw.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Die Spekulationssteuer

Grundsätzlich gilt: Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig. Die sogenannte „Spekulationssteuer“ kann für den Immobilieneigentümer fällig werden, wenn dieser seine private Immobilie verkauft.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Liegt zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Immobilie ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren, ist der Verkauf steuerfrei. Auch wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde, muss der Veräußerungsgewinn regelmäßig nicht versteuert werden.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erben Sie eine Immobilie oder bekommen Sie eine Immobilie geschenkt, dann fällt dies grundsätzlich unter die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Jedem Erbe oder Beschenkten steht dabei ein Freibetrag zu, der von der Erbschaft oder Schenkung abgezogen werden kann. Für dessen Höhe ist der Verwandtschaftsgrad bedeutend. Auch können ggf. Steuerbefreiungen anwendbar sein.

Steuern sparen

Wer eine Immobilie besitzt, verkauft oder erbt kann durch geschickte Gestaltungen die Steuerlast senken. Sprechen Sie uns an! Wir prüfen Ihren Fall.

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