Unsere Leistungen für gemeinnützige Einrichtungen

Gemeinnützigkeit und Stiftungsrecht

Gemeinnützigkeit und Stiftungsrecht

Gemeinnützigkeit und Stiftungsrecht

Ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ist der Gemeinwohlgedanke. Der deutsche Staat fördert diesen Gedanken durch das Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses ist im deutschen Steuerrecht verankert und begünstigt u.a. Einrichtungen, die sich dazu verpflichten, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verfolgen. Dabei ist beispielsweise an den gemeinnützigen Sportverein, die Behindertenwerkstatt oder die kirchliche Stiftung zu denken. Aber auch Ehrenamtler sowie wie Spender und Stifter werden im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechtes begünstigt.

Steuerliche Vorschriften für gemeinnützige Organisationen

Auch wenn die gemeinnützige Tätigkeit von der Steuer befreit ist, können gemeinnützige Einrichtungen neben ihrer ideellen und vermögensverwaltenden Tätigkeit auch einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, die nur in bestimmten Fällen von der Besteuerung ausgenommen ist. Entsprechend ist die Buchführung zu untergliedern und sind die besonderen steuerlichen Vorschriften für gemeinnützige Organisationen zu beachten.

Vermeidung von Gefahren – Gemeinnützigkeit wahren

Der Gemeinnützigkeitsstatus unterliegt einer strengen Kontrolle durch das Finanzamt. Nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Zuordnungen von Tätigkeiten einer Einrichtung geprüft und in Frage gestellt werden. Dies kann ggf. erhebliche steuerliche Risiken mit sich bringen, da die verschiedenen Sphären einer Einrichtung steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Standortleiterin Oldenburg - Clostermann & Jasper

Dana Milenković

Partnerin

Dipl.-Bw. (FH)
Steuerberaterin

Standortleiterin Oldenburg

Auch die Angemessenheit von Aufwendungen kann Streitpunkt in Prüfungen werden. Stellt das Finanzamt eine Mittelfehlverwendung (z.B. durch falsche Zuordnung, verdeckte Gewinnausschüttungen oder unangemessene Aufwendungen) fest, besteht die Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit, was Spendenhaftung, und Rückzahlung von Mitteln zur Folge haben kann.

Clostermann & Jasper an Ihrer Seite

Vor diesem Hintergrund ist eine gute steuerliche Beratung auch im Non Profit Sektor ratsam. Nicht nur zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten, sondern auch in der Gestaltungspraxis – die durch die Gemeinnützigkeitsreform eine neue Dynamik ausgelöst hat – stehen wir als kompetenter Berater an Ihrer Seite.

Unsere Leistungen auszugsweise speziell für gemeinnützige Einrichtungen im Überblick

  • Gründungsberatung
  • Rechtsformwahl
  • Satzungsberatung
  • Steuerliche Beratung rund um das Thema Gemeinnützigkeit und Spendenrecht
  • Steuerliche Beratung rund um das Thema Stiftungen und Stiftungsgründung
  • Gestaltungsberatung
  • Buchführung und Lohnbuchführung für gemeinnützige Einrichtungen
  • Erstellung von Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen für gemeinnützigen Einrichtungen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen gemeinnütziger Einrichtungen
  • Erstellung von Steuererklärungen unter den Besonderen Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
  • Tax-Compliance-Management-System (TAX CMS)

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