Umsetzung der DAC 7
Rahmenbedingungen für Außenprüfungen werden modernisiert
Rahmenbedingungen für Außenprüfungen werden modernisiert

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der DAC 7 zugestimmt, in dem viele Änderungen der Abgabenordnung enthalten sind, welche die Außenprüfungen beschleunigen sollen.
Die Außenprüfung soll nun durch neue Maßnahmen und Rahmenbedingungen früher begonnen und abgeschlossen werden.
Die neuen Maßnahmen und Rahmenbedingungen in Kürze:
- Begrenzung der Ablaufhemmung für außengeprüfte Unternehmen (§ 171 Abs. 4 AO)
- zeitnahe Rechtssicherheit durch die Einführung eines bindenden Teilabschlusses (§ 180 Abs. 1a AO)
- Neuregelung der Mitwirkungspflichten (§ 90 AO)
- Einführung eines neuen Sanktionssystems bei Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO)
- Festlegung von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO)
- Vereinbarung von Zwischengesprächen (§ 199 Abs. 2 AO)
- Ermöglichung elektronischer Verhandlungen und Besprechungen (§§ 201 Abs. 1, 146 Abs. 2a und 2b AO)
- Beschränkung der Ermittlungen bei innerbetrieblichem Steuerkontrollsystem (Art. 97 § 38 EGAO)
Gerne beraten wir Sie zum Thema Außenprüfungen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)