Firmenfahrrad-Leasing

Mitarbeiterbindung und steuerliche Vorteile

Firmenfahrrad-Leasing: Mitarbeiterbindung und steuerliche Vorteile

Wussten Sie, dass für Arbeitnehmende die Möglichkeit besteht, ein vergünstigtes Fahrrad vom Arbeitgeber zu erhalten?

Auch wir bei CJP nutzen diesen Baustein für unsere Mitarbeitenden und haben positive Erfahrungen (abseits der steuerlichen Gründe) erzielt.

Außersteuerliche Vorteile des Firmenfahrrad-Leasing:

  • Bietet die Möglichkeit einer klimafreundlichen Alternative zum PKW
  • Unterstützt die Bewegung und somit die Gesundheit der Mitarbeiter
  • Stellt einen greifbaren Mitarbeiterbenefit dar
  • Trägt zur allgemeinen Verkehrsentlastung bei

„Super“ Versteuerung:

Aber ist das Fahrrad-Leasing auch sinnvoll für das Unternehmen? Die Antwort ist: Ja! Denn das Dienstrad-Leasing wird steuerlich begünstigt im Vergleich zu reinen Geldzahlungen.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten für das Fahrrad-Leasing:

  • Als Gehaltsplus: Das Fahrrad wird zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber trägt die Leasingrate – „voll“ steuerfrei.
  • Als Gehaltsumwandlung: Das Fahrrad wird als Sachlohn mit monatlich 0,25 % des Gesamtpreises über das Gehalt versteuert; so wird nur ein kleiner Teil des Bruttogehalts zur Leasingrate.

Bei der Methode des Gehaltsplus wird das Fahrrad als Gehaltszusatz gesehen und dadurch, dass es vom Arbeitgeber gezahlt wird, können die Leasingraten als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Bei der Methode des Sachlohns wird das Fahrrad per Gehaltsumwandung über das Mitarbeiter-Gehalt versteuert, wodurch sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende die Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben reduziert, sodass in diesem Fall beide Seiten Geld sparen.

Beide Varianten bieten Vorteile.

Haben Sie Fragen zum Thema Dienstrad-Leasing und Besteuerung? Sprechen Sie uns gerne an!

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