Vorauszahlungen von Krankenkassenbeiträgen als Steuersparmodell
Beiträge für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Seit 2020 können Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr bis zum Dreifachen (statt bisher 2,5-fache) steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.