Monatsinformation Oktober 2022
Wir informieren Sie über die neuesten Ereignisse aus der Steuerwelt

Bei Einnahmenüberschussrechnung Umsatzsteuer als Betriebseinnahme
Der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur Einnahmenüberschussrechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
Nachweislich unterdurchschnittliche Leistung über längeren Zeitraum kann Kündigung rechtfertigen
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Mini-, Midijob und Mindestlohn im Oktober 2022
Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.
Inflationsausgleichsgesetz: Steuerliche Mehrbelastungen abfedern, Familien unterstützen
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das Mandanten-Info-Merkblatt „Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger“ (Stand 06.09.2022), das eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand enthält.
Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold
Partner
LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Certified Valuation Analyst (CVA)