Steuerbilanzielle Behandlung von Rückzahlungen

Die Corona-Soforthilfe sollte der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise dienen. Sofern zu viel oder zu Unrecht Hilfen gezahlt wurden, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung nach Abgabe der Schlussrechnung.

Steuerbilanzielle Behandlung von Rückzahlungen2021-11-22T17:23:59+01:00

Beantragung Überbrückungshilfe III Plus

Im Anschluss an die Überbrückungshilfe III wird für Unternehmen, die weiterhin mit stärkeren Umsatzrückgängen zu kämpfen haben, als Folgehilfe Überbrückungshilfe III Plus angeboten. Die Erweiterung des Förderzeitraums gilt für das 4. Quartal 2021.

Beantragung Überbrückungshilfe III Plus2021-10-11T11:46:20+02:00
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