Folgehilfe für Unternehmen mit weiterhin stärkeren Umsatzrückgängen

Beantragung Überbrückungshilfe III Plus

Beantragung Überbrückungshilfe III Plus

Überbrückungshilfe III Plus - weitere Unterstützung für Unternehmen

Das Wirtschaftsleben nimmt nach den langen Widrigkeiten der Pandemie in vielen Branchen langsam wieder Fahrt und wir hoffen, dass auch Sie davon profitieren können.

Im Anschluss an die Überbrückungshilfe III wird für Unternehmen, die weiterhin mit stärkeren Umsatzrückgängen zu kämpfen haben, als Folgehilfe BMF – Überbrückungshilfe III Plus angeboten. Diese wurde mit Wirkung zum 06.10.2021 nochmals angepasst und es erfolgte eine Erweiterung des Förderzeitraums für die Monate Oktober bis Dezember 2021.

Der Förderzeitraum schließt an den der Überbrückungshilfe III an und ist nun der 1. Juli bis 31. Dezember 2021.

Kurze Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus auf einen Blick:

Die Förderung durch Überbrückungshilfe III Plus kann von Unternehmen, Soloselbständigen, und Freiberuflern bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen beantragt werden. Die Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie für Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

Voraussetzung zur Förderung durch Überbrückungshilfe III Plus sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Juli bis Dezember 2021, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird.

Der Umsatzeinbruch bemisst sich jeweils im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Junge Unternehmen können andere Vergleichsumsätze heranziehen.

Sofern Sie Beratungen und Beantragungen der Überbrückungshilfe III Plus wünschen, steht Ihnen die Clostermann & Jasper mbB gerne zur Verfügung. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Bitte kommen Sie zeitnah auf uns zu, damit wir eine fristgerechte Beantragung gewährleisten können.

Update ÜBH III:

Die Schlussrechnung für die Überbrückungshilfe III wird technisch wohl frühestens ab Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Wir werden dann auf Sie zukommen!

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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