Steueränderungen 2024

Welche Vorteile ergeben sich für Sie?

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Steueränderungen 2024

Abschaffung Steuerklasse 3 und 5

Laut eines Gesetzentwurfs sollen die Steuerklassen 3 und 5 gestrichen werden. Ab 2030 wird für Paare automatisch Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren gelten. Das Finanzamt berechnet die Einkommensverteilung des Paares und stellt Freibeträge fest, wodurch die Steuerbelastung unverändert bleibt, aber Nachzahlungen seltener werden. Die Abschaffung sorgt jedoch für eine höhere monatliche Belastung. Das Ehegattensplitting bleibt im Faktorverfahren der Steuerklasse 4 erhalten, sodass Paare weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung abgeben können.

Höhere Freibeträge

Viele der Freibeträge in der Einkommensteuer werden aktualisiert. Diese Anpassungen sollen nicht nur für die kommenden Jahre gelten, sondern auch teilweise rückwirkend für das laufende Jahr 2024.

Grundfreibetrag

Der jeden steuerpflichtigen betreffende Grundfreibetrag soll im Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen.  Der Grundfreibetrag ist der Betrag, auf den keine Steuer erhoben wird, da er als das Existenzminimum in Deutschland angesehen wird.  Für die nächsten Jahre sind laut einem ersten Entwurf weitere Erhöhungen (in 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro, in 2026 um 252 Euro auf 12.336 Euro) vorgesehen. Diese Erhöhungen werden jährlich aufgrund der gesteigerten Lebensunterhaltungskosten vorgenommen.

Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags einhergehend ist auch die jährliche Schwellenwertanpassung bei der Berechnung der Einkommensteuer, sodass höhere Einkommensgrenzen gelten, ab denen höhere Steuersätze fällig werden.

Lediglich beim Höchststeuersatz bleibt der Schwellenwert von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 227.826 Euro unverändert. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angehoben, um die kalte Progression auszugleichen.

Kinderfreibetrag

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Tobias Kiehl

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Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
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Außerdem soll der Kinderfreibetrag stufenweise in diesen und in den nächsten Jahren steigen.  Im Jahr 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro, im Jahr 2025 um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro und im Jahr 2026 nochmals um 156 Euro auf dann 6.828 Euro. Dies geht aus dem Regierungsentwurf hervor, weshalb sich die Zahlen noch verändern können.

Kindergeld

Die Bundesregierung plant darüber hinaus, das Kindergeld um 5 Euro pro Monat zu erhöhen. Der Regierungsentwurf sieht vor, den Betrag von 250 Euro auf 255 Euro pro Monat anzuheben. Diese Maßnahme soll ab dem kommenden Jahr in Kraft treten und Familien finanziell entlasten.

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