Fragen und Antworten zum Thema E-Rechnung
FAQ
FAQ

Ab wann gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen?
Ab dem 01.01.2027 besteht die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle inländischen Umsätze im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als TEUR 800.
Ab dem 01.01.2028 besteht die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle inländischen Umsätze im B2B-Bereich für alle Unternehmen.
Ab wann gilt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen?
Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen.
Welche E-Rechnungs-Formate gibt es?
Die gängigsten Formate sind: ZUGFeRD, XRechnung, EDI-Rechnung, QR-Rechnung. Welches Format passt am besten zu Ihrem Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an, damit wir diese Frage mit Ihnen maßgeschneidert klären können.
Welche Rechtsfolgen kommen bei Nichtbeachtung der E-Rechnungs-Pflicht in Betracht?
Die Rechnungsempfänger besitzen in diesem Fall keine ordnungsgemäße Rechnung, wodurch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Für den Rechnungsaussteller kommen Bußgelder in Betracht.
Wie verhält es sich bei Gutschriften und Rechnungskorrekturen?
Die Regelungen über Gutschriften und Rechnungskorrekturen finden weiter Anwendung, auch diese müssen elektronisch ausgestellt werden.
Kleinbetragsrechnungen
Für Kleinbetragsrechnungen gilt weiterhin die Ausnahme, dass diese vereinfacht in Papierform ausgegebene werden dürfen.
Rechnungsempfang
Die Rechnungen müssen ab dem 01.01.2025 elektronisch empfangen werden können und müssen in dieser Form auch erhalten bleiben und archiviert werden, da diese das Original darstellt. Ein Empfang durch E-Mail oder über eine Rechnungseingangsplattform ist möglich.
EU / internationale Sachverhalte
Ab dem 01.01.2028 werden (wahrscheinlich) für alle B2B Umsätze innerhalb des Binnenmarktes die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend sein. Bisher gibt es jedoch noch keine Regelung hierzu.
Ihr Ansprechpartner

Dustin Dietrich
Consultant
Steuerfachangestellter