NFT´s (Non-Fungible Token):

Steuerliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

Steuerliche Konsequenzen und Handlungs-empfehlungen

NFT (Non-Fungible Token)

Nach dem Anlagehype um Kryptowährungen wie Bitcoin sind aktuell NFT in aller Munde. Erfahren Sie, was ein NFT ist und welche steuerlichen Konsequenzen es gibt.

Was ist ein NFT? Welche steuerlichen Konsequenzen gibt es?

NFT ist die Abkürzung für Non-Fungible Token, was übersetzt so viel wie Nicht-austauschbarer Token bedeutet. Ein Token kann mit dem Begriff „Wertmarke“ übersetzt werden und ist die digitalisierte Form eines Vermögenswertes und besitzt somit einen gewissen Wert oder eine bestimmte Funktion. Dabei werden die Besitzverhältnisse digital abgebildet und sind somit handelbar.

Ein Token kann austauschbar oder nicht austauschbar sein. Im Grunde bedeutet nicht austauschbar, dass es sich um einen einzigartigen digitalen Vermögenswert handelt, der nicht eins zu eins gegen einen anderen getauscht werden kann. Die bekannteste Kryptowährung Bitcoin beispielsweise lassen sich beliebig tauschen, da sie immer denselben Wert haben.

Nicht austauschbare Tokens dagegen kann man mit Kunstobjekten wie Gemälden vergleichen. Diese besitzen einen individuellen Wert. Wenn man sie gegeneinander tauscht, erhält man in der Regel nicht denselben Wert, den man weitergibt.

Was muss ich steuerlich beachten?

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

NFT sind in Bezug auf Steuern noch ein „unbeschriebenes Blatt“. Im ersten Schritt sollte daher eine saubere Abgrenzung vorgenommen werden, ob ein gewerblicher oder privater Handel von NFTs vorliegt.

Die allgemeine Literaturmeinung spricht sich dafür aus, dass die Finanzämter diese Sichtweise von Kryptowährungen im Allgemeinen auf die steuerliche Einordnung von NFTs übertragen werden, sodass private Investoren, die nicht gewerblich handeln, beim Verkauf von NFTs in aller Regel ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklichen.

Die Tendenz geht dahin, dass der Fiskus nicht zwischen den einzelnen Feinheiten der Token unterscheidet, sondern an der pauschalen Einordnung als „anderes Wirtschaftsgut“ für jegliche Kryptotoken festhält.

Handlungsempfehlungen in Sachen NFT

Da es keine Aussagen der Finanzverwaltung oder Rechtsprechung gibt, ist eine saubere Dokumentation des Steuerpflichtigen zwingend zu empfehlen. Außerdem sind Gewinne dem Finanzamt zu erklären, um die die Gefahr einer Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Insbesondere sollten folgende Punkte dokumentiert werden:

  • Schaffungszeitpunkt des NFT
  • Schaffungszeitpunkt des / der dem NFT zugrunde liegenden Wirtschaftsguts/ Wirtschaftsgüter
  • Inhalte des NFT (Art und Umfang)
  • Nachweis der eigenen Erschaffung der zugrunde liegenden Wirtschaftsgüter (um ggf. Gewerbesteuer zu vermeiden)
  • Kauf und Verkaufszeitpunkte des NFT
  • Kauf- und Verkaufsbeträge (inkl. Umrechnungskurse der Kryptowährungen)
  • Datum des Zuflusses des Verkaufserlöses

NFT sind in Bezug auf Steuern noch ein „unbeschriebenes Blatt“. Im ersten Schritt sollte daher eine saubere Abgrenzung vorgenommen werden, ob ein gewerblicher oder privater Handel von NFTs vorliegt.

Die allgemeine Literaturmeinung spricht sich dafür aus, dass die Finanzämter diese Sichtweise von Kryptowährungen im Allgemeinen auf die steuerliche Einordnung von NFTs übertragen werden, sodass private Investoren, die nicht gewerblich handeln, beim Verkauf von NFTs in aller Regel ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklichen.

Die Tendenz geht dahin, dass der Fiskus nicht zwischen den einzelnen Feinheiten der Token unterscheidet, sondern an der pauschalen Einordnung als „anderes Wirtschaftsgut“ für jegliche Kryptotoken festhält.

Handlungs-empfehlungen in Sachen NFT

Da es keine Aussagen der Finanzverwaltung oder Rechtsprechung gibt, ist eine saubere Dokumentation des Steuerpflichtigen zwingend zu empfehlen. Außerdem sind Gewinne dem Finanzamt zu erklären, um die die Gefahr einer Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Insbesondere sollten folgende Punkte dokumentiert werden:

  • Schaffungszeitpunkt des NFT
  • Schaffungszeitpunkt des / der dem NFT zugrunde liegenden Wirtschaftsguts/ Wirtschaftsgüter
  • Inhalte des NFT (Art und Umfang)
  • Nachweis der eigenen Erschaffung der zugrunde liegenden Wirtschaftsgüter (um ggf. Gewerbesteuer zu vermeiden)
  • Kauf und Verkaufszeitpunkte des NFT
  • Kauf- und Verkaufsbeträge (inkl. Umrechnungskurse der Kryptowährungen)
  • Datum des Zuflusses des Verkaufserlöses

Weitere Informationen zum Thema Kryptowährungen erhalten Sie auch in diesem Beitrag.

Für Rückfragen und weitergehende Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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