Kryptowährungen

Was steuerlich zu beachten ist!

Kryptowährungen - Was steuerlich zu beachten ist

Virtuelle Währungen – Kryptowährungen – gelten als ernstzunehmende Alternative zu Aktien und Anleihen. Steuerlich gelten hier aber völlig andere Regelungen!

Investitionen in eine Kryptowährung gelten steuerlich nicht als Kapitalanlage

Kryptowährungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter und die Gewinne aus Veräußerungen gelten als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Gewinne werden also nicht wie Kapitalerträge mit der Kapitalertragsteuer besteuert.

Kleine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei

Private Veräußerungsgeschäfte bleiben bis zu einer Freigrenze von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Gewinn einer Veräußerung ergibt sich aus der Differenz zwischen erzieltem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Kryptowährung. Dabei gilt immer eine direkte Zuordnung der einzelnen Kryptos zu den jeweiligen Kauf- und Verkaufszeitpunkten, aus Vereinfachungsgründen kann aber auch das sogenannte First-in-First-out-Prinzip angewendet werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

Aber aufgepasst!

Wenn Sie Kryptowährungen zur Erzielung anderer Einkünfte nutzen, Mining betreiben oder für Freunde und Bekannte Investments poolen, gibt es Besonderheiten zu beachten.

Wollen Sie mehr über das Handeln mit Kryptowährungen erfahren? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

In unserem Beitrag „CryptoTax – Kryptowährungen und Steuern“ sehen Sie mehr zu diesem Thema.

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Marie-José Leopold

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