Photovoltaikanlagen
Aktuelle Anforderungen zum Liebhabereiantrag

Photovoltaikanlagen
Aktuelle Anforderungen zum Liebhabereiantrag

In unseren Newslettern haben wir Sie bereits mehrfach über die Möglichkeit des Liebhabereiwahlrechts für kleine Photovoltaikanlagen informiert.
Nochmal zum Hintergrund:
Das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Schreiben vom 2. Juni 2021 und 29. Oktober 2021 eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen, die auf Antrag als Liebhabereibetrieb geführt werden können und damit von der Ertragsbesteuerung ausgenommen werden. Es gibt jedoch einige sehr wichtige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit das Finanzamt Ihren Antrag genehmigen kann.
Neue Fassung
Das Bayrische Landesamt für Steuern hat nun eine aktualisierte Fassung seines Merkblattes zum Liebhabereiwahlrecht herausgebracht, welches eine gute Übersicht bietet.
Wichtig ist auch zu beachten, dass es für umsatzsteuerliche Zwecke keine Vereinfachungsregelung gibt. Hier sind die allgemeinen Grundsätze zu beachten.
Sehen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag
Antragswahlrecht auf Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen
Gerne stehen wir Ihnen wie gewohnt auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung!
Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold
Partner
LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Certified Valuation Analyst (CVA)