Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Sind Sie noch auf dem aktuellen Stand?

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ESG – Environment, Social, Governance

Im medialen Fokus zur Grundsteuerreform steht aktuell vor allem die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsvorschriften anhand des Maßstabes des Grundgesetzes bzw. der jeweiligen Länderverfassungen.

Dabei hat der Gesetzgeber angesichts der zu veranlagenden wirtschaftlichen Einheiten hier nicht vorausschauend eingegriffen, um den allseitigen administrativen Aufwand im Bereich von Rechtsbehelfen zu begrenzen.

Als pragmatische Reaktion wird von den Länderfinanzverwaltungen daher eine sogenannte Zweckmäßigkeitsruhe gelebt. Das bedeutet ein Verfahren darf ruhen bzw. Entscheidungen können zurückgestellt werden.

Seien Sie also nicht beunruhigt, wenn Ihre Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt oder Sie auf einen getätigten Einspruch keine zeitnahe Rückmeldung erhalten.

Warum gab es nochmal die Grundsteuerreform?

Ziel der Grundsteuerreform ist es, für einen Ausgleich zu sorgen sowie bisherige Bewertungsverfahren zu vereinfachen.

Dabei soll die Reform „aufkommensneutral“ bleiben. Bedeutet, dass die jährlichen Steuereinnahmen, also die Steuerlast für Immobilienbesitzer und -besitzerinnen, insgesamt nicht steigen werden. Im Einzelfall kann das aber auch anders aussehen.

Nach dem Gesetzesbeschluss soll die Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 in Kraft treten.

Was muss beachtet werden?

Für eine weitere Übersicht schauen Sie auch gerne auf unserer Website zum Thema Grundsteuerreform vorbei oder werfen Sie einen Blick in unser Erklärvideo zur Grundsteuerreform!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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