Die Grundsteuerreform 2022 kommt

Jeder Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben.

Feststellungserklärung der Eigentümer

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind Eigentümer verpflichtet, 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Grundsteuerreform 2022 verlangt Neubewertung

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts, eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gerne, beraten Sie zum Neubewertungsverfahren und übernehmen den Prozess sowie die Abwicklung mit den Finanzbehörden.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

Es gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.01.2023.

Folgende Möglichkeiten haben Sie als Eigentümer für die Abgabe der Feststellungserklärung:

  1. Gemeinsame Bearbeitung über unser Grundsteuerbewertungsprogramm: Sie arbeiten uns im Programm aktiv zu und wir übernehmen die Überprüfung und die Übermittlung für Sie.
  2. Vollständige Bearbeitung durch uns: Sie reichen uns einfach alle notwendigen Unterlagen ein und wir übernehmen alles andere für Sie.
  3. Eigenständige Bearbeitung und elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal. In Bedarfsfällen können Sie uns natürlich jederzeit um Rat fragen.

Was können Sie jetzt schon tun?

Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Sie sind Eigentümer und möchten von uns unterstützt werden? Kontaktieren Sie jetzt Ihren persönlichen Ansprechpartner für eine inhaltliche und zeitliche Abstimmung.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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