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Aktuelles von Clostermann & Jasper
Unter Aktuelles veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge, die Sie interessieren. Erfahren Sie mehr über Gesetzesänderungen, neue steuerliche Vorgaben, Tipps zur Unternehmensführung und vieles mehr. Viele unserer Beiträge sind auch Bestandteil unseres Magazins JOURNAL, welches allen Kunden der Clostermann & Jasper Partnerschaft kostenlos zugesandt wird.
Monatsinformation Januar 2024
Inhalt unserer ersten Monatsinformationen im neuen Jahr 2024 ist natürlich der Jahreswechsel, der jede Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen mit sich bringt. Aber wir bekommen es auch mit großen Herausforderungen zu tun, wie z. B. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt.
Prozess zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet haftungsbeschränkte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter und/ oder einer Bilanz größer als 25 Mio. € und/ oder einem Umsatz größer als 50 Mio. € dazu einen Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu veröffentlichen und später auch prüfen zu lassen.
Spenden statt Weihnachtspost
Auch in diesem Jahr verzichten wir auf die Weihnachtspost und spenden den dafür vorgesehenen Betrag stattdessen gerne lieber Beim Verein Wohlthun. Wir finden es wichtig, gerade in der Weihnachtszeit andere Menschen zu unterstützen, da jeder Mensch das Recht auf eine schöne Weihnachtszeit hat.
Ergebnisse der Klimakonferenz COP28
Vom 30.11. bis zum 12.12.2023 fand die 28. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Dubai (Vereinigten Arabischen Emirate = VAE) statt. Innerhalb dieser zwei Wochen waren über 50.000 Menschen aus 197 Ländern bei der Konferenz vertreten, um über das Klima zu sprechen. Hier sind die Ergebnisse zusammengefasst:
Von CJP auf den Punkt gebracht – Was ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Kurz gesagt: Das Recht um die GbR hat Staub angesetzt. Das wesentliche Ziel des Gesetzgebers ist, damit die GbR zukunftssicher zumachen. Die wesentliche Änderung des MoPeG ist die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer nach außen gerichteten GbR, die dann „selber Rechte erwirbt und Verbindlichkeiten eingeht, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll“. Diese soll künftig als eGbR firmieren.