Neue Regeln und Gesetze

Jahressteuergesetz: Was ändert sich 2021?

Jahressteuer-
gesetz: Was ändert sich 2021?

Verbandssanktionengesetz

Im kommenden Jahr treten mit dem Jahressteuergesetz 2021 neue Regeln und Gesetze in Kraft, die Entlastungen für Steuerzahler, Unternehmen und Vereine bringen sollen. Die Änderungen im Jahressteuergesetz betreffen 2021 insbesondere die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, Kurzarbeit, eine Home-Office Pauschale und die Abschaffung des Solis.

Änderungen 2021 für KMU – Investitionsförderung & Sonderabschreibungen

Die Bundesregierung bringt mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes eine zielgenauere Ausrichtung der Investitionsförderung für kleinere und mittlere Unternehmen auf den Weg. Durch die Neugestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG werden Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität auch unter der Berücksichtigung der besonderen Situation der Corona-Krise ergriffen. Dabei führt die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wirtschaftsjahr bereits vor Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter zu steuerlichen Entlastungen. Ab 2021 sind dann nicht mehr nur 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, sondern 50 Prozent abziehbar.

Außerdem bewirkt das Jahressteuergesetz 2021 Erleichterungen in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen: Die Nutzungsvoraussetzungen (Größenmerkmale zur Abgrenzung begünstigter Betriebe) werden vereinheitlicht und eine höhere einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro (zunächst waren 150.000 Euro geplant) wird eingeführt. Der Clou: Diese Jahressteuergesetz-Änderung soll rückwirkend für nach dem 31. Dezember 2019 endende Wirtschaftsjahre greifen.

Änderungen für Vermieter – bezahlbarer Wohnraum

Darüber hinaus will die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2021 die Regelungen für die Besteuerung von Mieteinnahmen für besonders sozial eingestellte private Vermietern verbessern – und somit gleichzeitig günstigen Wohnraum fördern. Dazu ändern sich ab 2021 die steuerlichen Regeln für so genannte verbilligte Vermietungen

Im kommenden Jahr treten mit dem Jahressteuergesetz 2021 neue Regeln und Gesetze in Kraft, die Entlastungen für Steuerzahler, Unternehmen und Vereine bringen sollen. Die Änderungen im Jahressteuergesetz betreffen 2021 insbesondere die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, Kurzarbeit, eine Home-Office Pauschale und die Abschaffung des Solis.

Änderungen 2021 für KMU – Investitions-
förderung & Sonder-
abschreibungen

Die Bundesregierung bringt mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes eine zielgenauere Ausrichtung der Investitionsförderung für kleinere und mittlere Unternehmen auf den Weg. Durch die Neugestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG werden Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität auch unter der Berücksichtigung der besonderen Situation der Corona-Krise ergriffen. Dabei führt die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wirtschaftsjahr bereits vor Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter zu steuerlichen Entlastungen. Ab 2021 sind dann nicht mehr nur 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, sondern 50 Prozent abziehbar.

Außerdem bewirkt das Jahressteuergesetz 2021 Erleichterungen in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen: Die Nutzungsvoraussetzungen (Größenmerkmale zur Abgrenzung begünstigter Betriebe) werden vereinheitlicht und eine höhere einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro (zunächst waren 150.000 Euro geplant) wird eingeführt. Der Clou: Diese Jahressteuergesetz-Änderung soll rückwirkend für nach dem 31. Dezember 2019 endende Wirtschaftsjahre greifen.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt mit dem Jahressteuergesetz nun auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Um die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Gesetzesänderung zu vermeiden, muss laut Jahressteuergesetz grundsätzlich eine sog. Totalüberschussprognoseprüfung erfolgen.

Änderungen für Arbeitgeber – Kurzarbeitergeld & Corona-Bonus

Auch für Arbeitgeber enthält das Jahressteuergesetz 2020 gute Nachrichten. So wird die bisher befristete Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld wegen der anhaltenden Corona-Krise mit dem Jahressteuergesetz bis Ende 2021 verlängert.

Auch beim sog. „Corona-Bonus“ zieht der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz nach. Noch bis zum 30.6.2021 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss in Höhe von maximal 1.500 € gewähren. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Dabei können neben Zuschüssen auch steuerfreie Sachbezüge geleistet werden.

Änderungen für Arbeitnehmer – Homeoffice-Pauschale & erhöhter Grundfreibetrag

Die Homeoffice-Pauschale können laut Jahressteuergesetz nun auch Arbeitnehmer, die kein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer haben, aber aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, steuerlich geltend machen. Dementsprechend können 5 Euro pro Kalendertag pauschal als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn an diesem Tag keine andere betriebliche/berufliche Betätigungsstätte aufgesucht wird. Dieser Abzug ist für bis zu 120 Tage im Jahr, also maximal 600 Euro möglich. Da es für diese Tage keinen Arbeitsweg gibt, kann die entsprechende Pendlerpauschale nicht gewährt werden.

Von einer weiteren Anpassung im Jahressteuergesetz profitieren alle Steuerpflichtigen: Der sogenannte Grundfreibetrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers steuerfrei bleibt, steigt von derzeit 9.408 Euro auf stolze 9.696 Euro im Jahr 2021. Bei Zusammenveranlagten bleibt der doppelte Betrag 19.392 Euro (statt bislang 18.816 Euro) unbesteuert. Zudem wird der Soli mit dem Jahressteuergesetz für Einkommen unter 73.000 Euro abgeschafft.

Änderungen für Eltern – höherer Kinderfreibetrag

Auch Eltern dürften sich freuen. 2021 wird es nicht nur mehr Kindergeld für Eltern geben. Für das erste und zweite Kind gibt es eine Erhöhung um 15 Euro auf 219 Euro, für das dritte Kind sind es 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Sondern auch der steuerliche Kinderfreibetrag für Besserverdiener erhöht sich. Eltern, die 2020 noch einen Abzugsbetrag von 7.812 Euro hatten, profitieren 2021 von einem Kinderfreibetrag von immerhin 8.383 Euro. Der bisher befristete erhöhte Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende von 4.008 Euro soll auf Grund von der Corona-Krise auch ab 2020 noch so bestehen bleiben.

Von welchen sonstigen Änderungen können Sie 2021 profitieren?

Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wird von derzeit 44 € auf 50 € angehoben. Die Änderung tritt jedoch erst mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Außerdem sollen mit einer Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Vereine und ehrenamtlich engagierte weiter gestärkt werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der sogenannten Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro beziehungsweise von 720 auf 840 Euro.

Neben zahlreichen weiteren steuerlichen Änderungen, z.B. im Umsatzsteuerrecht, enthält das Jahressteuergesetz auch noch Maßnahmen zur Bekämpfung von unerwünschten Steuergestaltungen, u.a. die Verlängerung der Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre, sowie zum weiteren Bürokratieabbau durch Digitalisierung.

Bei weiteren Fragen zu den Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2020 wenden Sie sich gerne an uns!

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