Renaturierung von EU-Land- und Meeresflächen
Finale Verabschiedung des Gesetzes zur Renaturierung
Finale Verabschiedung des Gesetzes zur Renaturierung
Der Rat der EU hat am 17. Juni die finale Verabschiedung des Gesetzes zur Renaturierung (Nature Restoration Law) verkündet. Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 mindestens 20 % der EU-Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen. Das finale Inkrafttreten des Gesetzes markiert so einen wichtigen Meilenstein bei der Erreichung internationaler Klima- und Biodiversitätsziele.
Trotz bestehender Bemühungen und Maßnahmen befindet sich die europäische Natur in einem schlechten Zustand. Umweltverschmutzung, Klimawandel, invasive Arten und der Verlust von Lebensräumen belasten unsere Ökosysteme und Biodiversität dabei besonders. Laut einer Untersuchung des World Economic Forums hat dies auch für die globale Wirtschaft schwerwiegende Konsequenzen. Aufgrund der Abhängigkeit von Ressourcen und Dienstleistungen der Natur ist demnach mehr als die Hälfte des globalen Bruttoinlandsproduktes potenziell gefährdet. Die Wiederherstellung eines stabilen Gleichgewichts zwischen Arten und ihren Lebensräumen ist deshalb unverzichtbar. Das Gesetz zur Renaturierung soll dies durch spezifische, rechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen in folgenden Bereichen erreichen:
- geschädigte Land- und Meereslebensräume
- Bestäuber
- landwirtschaftliche Ökosysteme
- städtische Gebiete
- Flüsse und Überschwemmungsgebiete
- Wälder
Im nächsten Schritt wird das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar sein. Bis 2033 wird die Kommission zudem die Anwendung des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Landwirtschafts-, Fischerei- und Forstwirtschaftssektoren sowie deren breitere sozioökonomische Effekte überprüfen.
Bei Fragen zum Thema Renaturierung und ihren Auswirkungen auf die globale Wirtschaft stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite.