Steuertipp:

Vorauszahlungen von Krankenkassenbeiträgen

Vorauszahlungen
von Krankenkassen- beiträgen

Steuertipp: Vorauszahlungen von Krankenkassenbeiträgen

Durch die Vorauszahlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte in ihrer privaten Einkommensteuererklärung einen echten Steuervorteil gewinnen. Seit 2020 kann dabei bis zum dreifachen (vormals 2,5-fache) der Beiträge im Voraus steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Begrenzung für private Risikovorsorge

Der steuerliche Abzug von Aufwendungen für die private Risikovorsorge ist durch Höchstbeträge begrenzt, welche regelmäßig durch die Beiträge zur Krankenversicherung bereits ausgeschöpft werden. Aufwendungen für z.B. Lebens- oder andere Risikoversicherungen können daher oftmals nicht steuerlich zum Abzug gebracht werden – wohingegen Beiträge zur Krankenversicherung in nahezu unbegrenzter Höhe abziehbar sind.

Steuerlich optimal ausgeschöpft

Wer seine Krankenversicherungsbeiträge beispielsweise bis zum 15. Dezember 2021 im Voraus entrichtet, kann diese als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung – also in 2021 – in voller Höhe steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können dann die steuerlichen Höchstbeträge durch übrige Vorsorgeaufwendungen ausgenutzt werden.

Die übrigen Vorsorgeaufwendungen

Durch die Vorauszahlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte in ihrer privaten Einkommensteuererklärung einen echten Steuervorteil gewinnen. Seit 2020 kann dabei bis zum dreifachen (vormals 2,5-fache) der Beiträge im Voraus steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Begrenzung für private Risikovorsorge

Der steuerliche Abzug von Aufwendungen für die private Risikovorsorge ist durch Höchstbeträge begrenzt, welche regelmäßig durch die Beiträge zur Krankenversicherung bereits ausgeschöpft werden. Aufwendungen für z.B. Lebens- oder andere Risikoversicherungen können daher oftmals nicht steuerlich zum Abzug gebracht werden – wohingegen Beiträge zur Krankenversicherung in nahezu unbegrenzter Höhe abziehbar sind.

Steuerlich optimal ausgeschöpft

Wer seine Krankenversicherungsbeiträge beispielsweise bis zum 15. Dezember 2021 im Voraus entrichtet, kann diese als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung – also in 2021 – in voller Höhe steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können dann die steuerlichen Höchstbeträge durch übrige Vorsorgeaufwendungen ausgenutzt werden.

Die übrigen Vorsorge- aufwendungen

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

Die steuerlichen Höchstbeträge der übrigen Vorsorgeaufwendungen liegen bei 1.900 EUR (i.d.R. Beamte, Arbeitnehmer) / 2.800 EUR (i.d.R. Selbständige). Durch das bloße zeitliche Vorziehen der Zahlungen für die drei vorausgezahlten Jahre können im besten Fall 8.400 EUR pro Person zusätzlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies beträgt eine Steuerersparnis von rund 3.500 EUR bei einem Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer von 42 %.

Bitte beachten Sie:

Um den Steuervorteil zu erzielen, müssen die Vorauszahlung jedoch bis zum 15.12.2021 angewiesen sein, um die Zurechnung der Zahlung zum Beitragsjahr 2021 sicherzustellen. Außerdem ist es zwingend notwendig, die Krankenkasse vorab über die Vorauszahlung der Beiträge zu informieren.

Pflichtversicherten Angestellten bleibt diese Option zum Steuersparen leider verschlossen, da ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich zusammen mit den Beiträgen der Arbeitgeber monatlich von ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Diese übersteigen in den meisten Fällen bereits die steuerlichen Höchstbeträge, sodass übrige Vorsorgeaufwendungen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind.

Für Rückfragen und weitergehende Erläuterungen steht Ihnen Ihre Clostermann & Jasper Partnerschaft gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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