Versicherungssteuer

Versicherungssteuer

Was Sie hierzu wissen sollten!

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Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, die auf Prämien von Versicherungen anfällt.

Die Grundlage der Versicherungssteuer ist das Versicherungssteuergesetz (VersStG).

Bis ins Jahr 2010 wurde die Steuer durch die Länder erhoben; seit dem 01.07.2010 erfolgt die Erhebung der Steuer durch den Bund. Die Versicherungssteuer wird direkt an das Bundeszentralamt für Steuern entrichtet.

Höhe der Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer entspricht mit 19 % der Höhe der regulären Umsatzsteuer.

Bei einigen Versicherungen liegt der Steuersatz allerdings auch unterhalb der 19 %. Steuerlich begünstigte Versicherungen sind z. B. die Brand- oder Feuerversicherung; hier beträgt der Steuersatz 13 %. Auf die Kranken- und Lebensversicherung entfällt hingegen keine Versicherungssteuer. Die Ausnahmen von der Versicherungssteuer sind in § 4 VersStG geregelt.

Folgend einige Beispiele der Versicherungssteuer:

Versicherung Steuersatz
Kfz-Versicherung 19,00 %
Private Haftpflichtversicherung 19,00 %
Gebäudeversicherung ohne Feuer 19,00 %
Gebäudeversicherung mit Feuer 16,34 %
Hagelversicherung 0,03 %
Berufsunfähigkeitsversicherung 0,00 %

Versicherungssteuer und Umsatzsteuer

Die Versicherungssteuer ist keine Umsatzsteuer. Änderungen der Umsatzsteuer wirken sich also nicht auf die Versicherungssteuer aus. Unternehmen sind ebenfalls nicht zum „Vorsteuerabzug“ der Versicherungssteuer berechtigt.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Wo ist die Versicherungssteuer zu erheben?

Die Versicherungssteuer existiert weltweit in so gut wie allen Ländern und richtet sich nach dem Ort des Risikos. Wird z. B. ein Gebäude und dessen Inhalt versichert, ist die Steuer auf den Standort des Gebäudes bezogen zu zahlen. Bei Fahrzeugen ist der Risikoort der Zulassungsort der Fahrzeuge. In der Regel bezieht sich dieser Ort auf den Wohnsitz des Versicherungsnehmers.

Entrichtung der Versicherungssteuer

Die versicherte Person ist Steuerschuldner. Die Versicherungsgesellschaft ist allerdings verpflichtet, die Steuer abzuführen und behält Sie daher ein.

Ist die Versicherungssteuer absetzbar?

Die Versicherungssteuer ist grundsätzlich nicht alleinstehend von der Steuer absetzbar. Anders sieht es bei den Versicherungsbeträgen aus; diese können unter Umständen von den Steuerpflichtigen von der Steuer abgesetzt werden. Hier gehört die Versicherungssteuer dann zu dem absetzbaren Beitrag.

Für weitere Auskünfte und bei Fragen zu Ihren Steuern stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

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