Unsere Dienstleistung des Monats:

Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen

Verfahrens-dokumentation zum ersetzenden Scannen

Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen

Jeder Unternehmer, der unternehmerische Prozesse EDV-gestützt abbildet, ist zur Verfahrensdokumentation verpflichtet, auch Kleinunternehmer (Einnahmen- Überschussrechner).

Früher musste alles auf Papier dokumentiert werden. Heute besteht die Möglichkeit, die Buchhaltung digital abzubilden. Aber wie funktioniert das, wenn weiterhin Papierbelege und -dokumente involviert sind? Ganz einfach: Diese werden gescannt. Für den damit verbundenen Aufwand bieten wir Ihnen unsere Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen.

Unsere Dienstleistung für Sie

Um eingescannte Papierbelege entsorgen zu können, müssen die Prozesse der belegrelevanten Unternehmensabläufe aufgenommen und dokumentiert werden. Ziel ist es, Digitalisierungsprozesse vollständig zu dokumentieren.

Ihre Vorteile

  • Die Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen bildet die Grundlage für die weitere Digitalisierung Ihres Unternehmens.
  • Neue Mitarbeiter können einfacher eingearbeitet werden, Arbeitsanweisungen und Vertretungsregelungen werden transparent.
  • Das Risiko- und Qualitätsmanagement wird wesentlich verbessert.

Voraussetzung

  • Durchführung des GoBD-Checks
  • GoBD-konforme Software

Sehen Sie hierzu auch:
Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (clostermann-jasper.de)

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Ihr Ansprechpartner

Clostermann & Jasper - Dustin Dietrich

Dustin Dietrich

Consultant

Steuerfachangestellter

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