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Neues BMF-Schreiben zu PV-Anlagen

Ermäßigung bei Anlieferung von Solarkomponenten

BMF-Schreiben sind Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den Ländern, die an die weisungsgebundenen nachgeschalteten Finanzbehörden gerichtet sind. Sie weisen die Steuerverwaltung an, wie bestimmte Steuerangelegenheiten zu behandeln sind und sollen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung in ganz Deutschland führen, Zweifel ausräumen und damit zur Gesamteinheitlichkeit der Besteuerung beitragen.

Neuer Absatz bringt Ermäßigung

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) hat der Gesetzgeber § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) um einen neuen Absatz 3 ergänzt. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Dazu gehören die wesentlichen Komponenten für den Betrieb einer Photovoltaikanlage und die Speicher, mit denen der von Solarmodulen erzeugte Strom gespeichert wird. Dies gilt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und sonstigen Gebäuden, die für gemeinnützige Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Das vereinfacht vieles…

Das angenommene Maßnahmenpaket wird die steuerlich-bürokratischen Hürden für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Gebäuden verringern. § 12 Abs. 3 UStG trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Für Investitionen in Privathäuser und Mehrfamilienhäuser wird die Einkommensteuer nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 bis zu einem bestimmten Betrag abgeschafft. Ab 2023 wird auch die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen auf null gesenkt. Die Montagearbeiten können ebenfalls unterbrochen werden.

Wie melden Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt an?

Eigentümer eines Solarkraftwerks müssen ihre Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme beim Finanzamt melden. Sie erhalten dann den Steuerregistrierungsfragebogen. Alternativ steht es auf dem Internetportal Elster zur Verfügung.

Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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