Umsatzsteuer in der Gastronomie

wie geht es 2024 weiter?

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2024 wird eine neue Regelung für die Umsatzsteuersätze in der Gastronomie gelten, nachdem die temporäre Maßnahme am 31. Dezember 2023 ausläuft. Der allgemeine Steuersatz von 19 % wird erneut für den Verzehr von Speisen und Getränken im Restaurant anwendbar sein. Dies bedeutet, dass Gastronomen erneut den vollen Umsatzsteuersatz von 19 % bei der Verteilung von Mahlzeiten bezahlen müssen.

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt jedoch für die Lieferung von Speisen oder den Verzehr außerhalb des Restaurants bestehen. Die Regelung befasst sich beispielsweise mit Lieferungen oder Mahlzeiten zum Mitnehmen. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass der allgemeine Steuersatz von 19 % weiterhin für die Abgabe von Getränken „zum Mitnehmen“ gelten wird. Dies bezieht sich auf den Verkauf von Flaschengetränken oder Fässern zum Mitnehmen, für die weiterhin der volle Umsatzsteuersatz geltend gemacht wird.

Die Umsatzsteuerreduzierung – eine kurze wirtschaftliche Betrachtung

Die Umsatzsteuersätze sind ein wichtiger Faktor für die Speise- und Getränkenkartenpreise in Restaurants. Die temporäre Reduzierung der Umsatzsteuer für Lebensmittel auf 7 %, führte isoliert betrachtet zu finanziellen Einbußen für den Staatshaushalt.

Aufgrund der Maßnahme wurde der Ausfall an Umsatzsteuerzahlungen für Bund, Länder und Gemeinden für das Jahr 2022 auf 3,4 Milliarden Euro geschätzt. Es ist jedoch auch zu beachten, dass Betriebsschließungen und Verluste durch möglichen Minderkonsum die zukünftigen Einkommensteuereinnahmen negativ beeinflussen können, was in der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.

Die Umsatzsteuersätze haben einen erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe in der Gastronomie. Eine Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomiebranche während der Corona-Pandemie war die zeitweise Reduzierung auf 7 % für Speisen.

Wie sich diese Änderung auf die Preise, die Nachfrage und die Wirtschaftlichkeit der Branche auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Wir unterstützen Sie aber gerne schon jetzt bei Fragen rund um die Änderung ab 2024!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Jetzt Kontakt aufnehmen

Informationen hinsichtlich des Umgangs mit den hier eingegeben Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.