Steuerupdate

2024 kann teuer werden!

2024 kann teuer werden!

Steuerupdate

Höherer CO2-Preis, Plastikabgabe, steigende Steuer auf Flugtickets und Speisen im Restaurant, die Abschaffung der E-Auto-Prämie und Erhöhung der Netzentgelte beim Strom – 2024 kann teuer werden!

Altersvorsorgeaufwendungen erhöht

Schon seit 2023 können die Vorsorgeaufwendungen für das Alter vollständig als Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. 2024 können Rentenbeiträge bis zu einer Höhe von 27.565 Euro geltend gemacht werden.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen

Ab Januar müssen auf die „ersten“ 11.604 Euro Einkommen keine Steuern gezahlt werden. Damit steigt der sogenannte Grundfreibetrag um 696 Euro.

Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert, wird ebenfalls angehoben. Ab 1. Januar 2024 beträgt dieser insgesamt 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil). Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).

Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen. Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag berücksichtigt.

Unterhaltshöchstbetrag steigt

Unterhaltsleistungen für eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (z. B. Kinder in der Berufsausbildung) können steuermindernd geltend gemacht werden. Der sogenannte Unterhaltshöchstbetrag steigt jedes Jahr mit dem steuerlichen Grundfreibetrag auf dasselbe Niveau von nun 11.604 Euro.

Bitte beachten Sie die Vorrausetzungen zur Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen und sprechen Sie uns bei Fragen an.

Der Spitzensteuersatz und die Soli-Grenze

Der Spitzensteuersatz von 42 % wird für jeden Euro fällig, der das zu versteuernde Jahreseinkommen von 66.761 Euro überschreitet (vorher: 62.810 Euro).

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Ab 2024 muss ein Single erst dann Solidaritätszuschlag abführen, wenn er mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlt.

Förderung für E-Autos

Die Kaufprämie für E-Autos wurde mit Ablauf des 17. Dezember 2023 eingestellt. Zuvor gab es für Neuanschaffungen im unteren Preissegment einen Zuschuss je nach Kaufpreis von bis zu 4.500 Euro. Der Grund: Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts fehlen im Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro. Die Bundesregierung musste daher im Bundeshaushalt 2024 kurzfristig Einsparungen vornehmen. Es stehen nun weniger Fördermittel zur Verfügung.

Umsatzsteuersätze für Speisen steigen

Der ermäßigte Steuersatz in der Gastronomie endete 2023. Seit dem 1. Januar 2024 muss für Speisen in der Gastronomie wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % gezahlt werden. Für Speisen, die mitgenommen werden, gilt wie gehabt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Ticketsteuer beim Fliegen

Zum Jahreswechsel wurde der Beschluss zur Anhebung der Ticketsteuer umgesetzt. So wird nach den Plänen der Regierung ab Mai mit einem deutlichen Anstieg der Steuer für Flugtickets zu rechnen sein.

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