Förderungen für E-Fahrzeuge

Förderung-E_Autos

Durch gesetzliche Maßnahmen und Regelungen zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität werden „E-Firmenwagen“ deutlich attraktiver. Seit dem 01. Januar 2019 wird die Bemessungsgrundlage von 1 auf 0,5 Prozent halbiert. Diese Regelung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten. Allein durch diese Neuerung ergibt sich eine erhebliche Steuerersparnis.

Bei Hybridelektrofahrzeugen ist darüber hinaus zu beachten, dass die Halbierung des Bruttolistenpreises nur zulässig ist, wenn diese die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 laut Elektromobilitätsgesetz erfüllen. Darunter fallen Fahrzeuge, die eine elektrische Mindestfahrleistung von 40 Kilometern oder eine Höchstemission von 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausweisen. Für den Leistungsnachweis ist in der Praxis ein Beleg erforderlich. Maßgeblich relevant dafür sind die Herstellerangaben. Handelt es sich hingegen um Hybridelektrofahrzeuge, die diese ökologischen Anforderungen nicht erfüllen, können die bisherigen pauschalen Abschläge in Anspruch genommen werden.
Um die staatlichen Förderungen grundsätzlich nutzen zu können, gilt der Anschaffungszeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021. Die Neuregelung betrifft auch alle vom Arbeitgeber erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Elektrofahrzeuge und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge.

Ihr Ansprechpartner

Helge Müller-Buhrandt - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Helge Müller-Buhrandt

Manager

Dipl.-Bw. (FH)
Steuerberater

Aktuell ist die steuerliche Förderung lediglich bis 2021 begrenzt. Eine deutlich längere Förderung – ausgeweitet auf das gesamte nächste Jahrzehnt – will Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon bald durchsetzen, wie er in einem aktuellen Interview bereits mitteilte.
Ferner hat die Finanzverwaltung grundsätzliche Informationen im aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zusammengefasst und veröffentlicht.
E-Mobilität ist ein Thema bei Ihnen?
Dann sprechen sie uns gerne hierzu an!

Ihr Ansprechpartner

Helge Müller-Buhrandt - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Helge Müller-Buhrandt

Manager

Dipl.-Bw. (FH)
Steuerberater