Die besten Steuertipps zum Jahresanfang!

Steuern sparen 2021 – Top 10

Steuern sparen 2021 - Clostermann & Jasper

Steuern sparen im neuen Jahr – zu diesem Ziel gibt es für Sie 2021 vielfältige Wege.  Damit Sie bestmöglich über Ihre Möglichkeiten Bescheid wissen, zeigen wir Ihnen bereits jetzt unsere Top 10 zum Steuern sparen 2021. Über 50 Expert:innen von Clostermann & Jasper arbeiten täglich an der Optimierung Ihrer Steuerbelastung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind in Bremen, Hamburg und Oldenburg regional verankert. Schon vor Jahren haben wir unsere Arbeitsweise komplett digitalisiert und können Sie deutschlandweit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützen.

TOP 1: Umweltschutz fördern und Steuern sparen: Jetzt bieten sich noch mehr Möglichkeiten!

Die Höchstgrenze für den Bruttolistenpreis eines reinen Elektrofahrzeugs ist auf 60 TEUR gestiegen. Bis zu diesem Fahrzeugwert müssen die auf eine private Nutzung entfallenden Kosten lediglich zu 25% angesetzt werden. Im Rahmen der pauschalen Bewertung der Privatnutzung sind zukünftig nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises anzusetzen. Auch für Hybridautos gibt es weiterhin attraktive Möglichkeiten zum Steuern sparen 2021.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Stuber - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Tobias Stuber

PARTNER

Dipl.-Kfm.
Wirtschaftsprüfer

TOP 2: Steuern sparen durch höhere Abschreibungen

Bewegliche Anlagegüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, dürfen mit bis zu 25% abgeschrieben werden, jedoch nicht mehr als dem Zweieinhalbfachen des Abschreibungssatzes der linearen AfA.

TOP 3: Ebenfalls interessant – Steuern sparen durch höhere Abschreibungen bei Mietwohnungen

Durch den § 7b EStG sind Sonderabschreibungen von jährlich 5 % neben der Normal-AfA möglich. Diese Möglichkeit Steuern zu sparen gilt für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren, also in Höhe von bis zu 20 % für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen. Die Sonderabschreibung unterliegt einigen Voraussetzungen: Beispielsweise sollten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 3.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.01.2022 gestellt bzw. erfolgt sein.

TOP 4: Mit Verlusten konnte man schon immer Steuern sparen. Profitieren Sie von Ihren Möglichkeiten!

Verluste, die in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 entstehen, können nunmehr mit bis zu EUR 5 Mio. zurückgetragen werden. In Fällen der Zusammenveranlagung erhöht sich dieser Maximalbetrag sogar auf bis zu EUR 10 Mio.

TOP 5: Sie sind alleinerziehend? Mit dem Entlastungbetrag lassen sich Steuern sparen!

Alleinerziehende sollen steuerlich in besonderer Weise berücksichtigt werden. Entsprechend ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf EUR 4.008 pro Jahr gestiegen. Zuvor hatte dieser Steuerfreibetrag eine Höhe von jährlich EUR 1.908.

TOP 6: Der Klassiker: Sparen Sie schon Steuern durch Krankenkassenvorauszahlungen?

Durch die Vorauszahlung von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen bieten sich auch 2021 große Potenziale, um Steuern zu sparen: Nunmehr können über den dreifachen Jahresbeitrag in den Folgejahren zusätzlich übrige Aufwendungen für die private Risikovorsorge von bis zu 1.900 EUR (i.d.R. Beamte, Arbeitnehmer) bzw. 2.800 EUR (i.d.R. Selbständige) pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bisher galt für die Vorauszahlung eine Grenze von 2,5 Jahresbeiträgen. Im Jahr der Zahlung können auf die Basisversicherung entfallende Beiträge für die Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

TOP 7: Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im selbstgenutzten Eigenheim können – zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen – mit 20 % steuerlich abgesetzt werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 EUR pro Jahr. Maximal lassen sich damit 1.200 EUR Steuern im Jahr sparen!

TOP 8: Steuern sparen dank eines Umzugs: Maklergebühren von der Steuer absetzen!

Bei einem berufsbedingten Umzug können die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten angesetzt werden – sofern sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert. Zu den Umzugskosten zählen dabei in der Regel auch die Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung.

TOP 9: Geldwerter Vorteil beim Betriebs-KFZ

Sie arbeiten während der Corona Pandemie überwiegend im Homeoffice und haben einen Dienst-PKW? Dann eine vorteilhafte Berechnung des geldwerten Vorteils vornehmen und auf diese Weise Steuern sparen. Hierdurch soll der nur geringfügigen Nutzung des überlassenen Firmenwagens Rechnung getragen werden.

TOP 10: Fahrtkostenpauschale zur Arbeit: Endlich kommt die Anpassung!

2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer (von derzeit 30 Cent pro Kilometer). Ab 2024 soll die Pauschale sogar noch um weitere 3 Cent steigen. Diese Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist bis Ende 2026 befristet.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einige neue Ideen aufzeigen, wie Sie im Jahr 2021 effektiv Steuern sparen können! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!

TOP 2: Steuern sparen durch höhere Abschreibungen

Bewegliche Anlagegüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, dürfen mit bis zu 25% abgeschrieben werden, jedoch nicht mehr als dem Zweieinhalbfachen des Abschreibungssatzes der linearen AfA.

TOP 3: Ebenfalls interessant – Steuern sparen durch höhere Abschreibungen bei Mietwohnungen

Durch den § 7b EStG sind Sonderabschreibungen von jährlich 5 % neben der Normal-AfA möglich. Diese Möglichkeit Steuern zu sparen gilt für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren, also in Höhe von bis zu 20 % für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen. Die Sonderabschreibung unterliegt einigen Voraussetzungen: Beispielsweise sollten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 3.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.01.2022 gestellt bzw. erfolgt sein.

TOP 4: Mit Verlusten konnte man schon immer Steuern sparen. Profitieren Sie von Ihren Möglichkeiten!

Verluste, die in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 entstehen, können nunmehr mit bis zu EUR 5 Mio. zurückgetragen werden. In Fällen der Zusammenveranlagung erhöht sich dieser Maximalbetrag sogar auf bis zu EUR 10 Mio.

TOP 5: Sie sind alleinerziehend? Mit dem Entlastungbetrag lassen sich Steuern sparen!

Alleinerziehende sollen steuerlich in besonderer Weise berücksichtigt werden. Entsprechend ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf EUR 4.008 pro Jahr gestieygen. Zuvor hatte dieser Steuerfreibetrag eine Höhe von jährlich EUR 1.908.

TOP 6: Der Klassiker: Sparen Sie schon Steuern durch Krankenkassen-Vorauszahlungen?

Durch die Vorauszahlung von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen bieten sich auch 2021 große Potenziale, um Steuern zu sparen: Nunmehr können über den dreifachen Jahresbeitrag in den Folgejahren zusätzlich übrige Aufwendungen für die private Risikovorsorge von bis zu 1.900 EUR (i.d.R. Beamte, Arbeitnehmer) bzw. 2.800 EUR (i.d.R. Selbständige) pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bisher galt für die Vorauszahlung eine Grenze von 2,5 Jahresbeiträgen. Im Jahr der Zahlung können auf die Basisversicherung entfallende Beiträge für die Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

TOP 7: Handwerker-Leistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im selbstgenutzten Eigenheim können – zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen – mit 20 % steuerlich abgesetzt werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 EUR pro Jahr. Maximal lassen sich damit 1.200 EUR Steuern im Jahr sparen!

TOP 8: Steuern sparen dank eines Umzugs: Maklergebühren von der Steuer absetzen!

Bei einem berufsbedingten Umzug können die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten angesetzt werden – sofern sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert. Zu den Umzugskosten zählen dabei in der Regel auch die Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung.

TOP 9: Geldwerter Vorteil beim Betriebs-KFZ

Sie arbeiten während der Corona Pandemie überwiegend im Homeoffice und haben einen Dienst-PKW? Dann eine vorteilhafte Berechnung des geldwerten Vorteils vornehmen und auf diese Weise Steuern sparen. Hierdurch soll der nur geringfügigen Nutzung des überlassenen Firmenwagens Rechnung getragen werden.

TOP 10: Fahrtkosten-Pauschale zur Arbeit: Endlich kommt die Anpassung!

2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer (von derzeit 30 Cent pro Kilometer). Ab 2024 soll die Pauschale sogar noch um weitere 3 Cent steigen. Diese Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist bis Ende 2026 befristet.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einige neue Ideen aufzeigen, wie Sie im Jahr 2021 effektiv Steuern sparen können! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Stuber - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Tobias Stuber

PARTNER

Dipl.-Kfm.
Wirtschaftsprüfer

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute.