Kennen Sie Ihre steuerlichen Vorteile als Ehepartner?
Was Sie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin wissen sollten
Ein kurzer Überblick: Grundlagen als auch Neuerungen
Ein kurzer Überblick

Kennen Sie Ihre steuerlichen Vorteile als Ehepartner?
Klar, geheiratet wird aus Liebe… Aber wie war das nochmal mit den Steuern?
CJP gibt einen kleinen Überblick über ausgewählte Grundlagen als auch Neuerungen.
Veranlagungsarten
Ledige Menschen werden grundsätzlich einzeln veranlagt. Ehepartner können hingegen zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung entscheiden. Bei verwitweten, geschiedenen oder bei dauerhaft getrenntlebenden Menschen hängt die Veranlagung davon ab, an welchem Datum das bestimmte Ereignis eintrat.
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet, dazu erhalten die Ehegatten einen Steuerbescheid. Seit dem 1. Januar 2013 entfällt jedoch diese Form der getrennten Ehegattenveranlagung. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Jede Partei eines Paares erhält einen eigenen Steuerbescheid.
Steuerklassen
Neben den Steuerklassen III/V und IV/IV können sich Ehepartner die Kombination IV/IV mit einem steuermindernden Faktor auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Lohnsteuerlast wird dann passend nach dem Verhältnis des Einkommens verteilt. So erhält der geringer verdienende Partner einen geringeren Steuerabzug als beispielsweise in den Steuerklassen IV oder V. Die Eintragung eines solchen Faktors muss dafür zunächst beim Finanzamt beantragt werden. Seit 2020 ist es mehrmals im Jahr möglich, die Steuerklasse zu wechseln. Das Faktorverfahren ist vor allem für Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden interessant.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Ihre Kapitalgewinne bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn Sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Für Alleinstehende liegt dieser Pauschbetrag bei 1.000 Euro, für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich die Summe auf 2.000 Euro. Der Sparerpauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt und gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen – zum Beispiel aus Aktien und anderen Wertpapieren, Zinsen sowie Dividenden.
Für weitere Auskünfte und bei Fragen zu Ihren Steuern stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns!
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)