Was Sie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin wissen sollten
Was Sie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin wissen sollten
Ein kurzer Überblick
Ein kurzer Überblick
Der Grundfreibetrag wird erhöht
Durch den steuerlichen Grundfreibetrag wird dafür gesorgt, dass das Minimum an Einkommen für alle steuerfrei bleibt. In diesem Jahr wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro (für Verheiratete auf 21.816 Euro) angehoben. Für 2024 ist bereits eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro vorgesehen.
Die Steuerlast wird an die aktuelle Inflation angepasst
Damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg nur die Inflation ausgleicht.
Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag entfällt durch die Anhebung der Freigrenzen vollständig für rund 90 Prozent derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen. Die Freigrenze von 16.956 Euro wird in diesem Jahr auf 17.543 Euro angehoben, 2024 soll sie weiter auf 18.130 Euro steigen. Damit wird ebenso die Berechnung an die Inflation angepasst.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht und die HO-Regel verbessert
Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird zum 1. Januar 2023 weiter auf 1.230 Euro erhöht. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne dass diese anhand von Belegen nachgewiesen werden müssen. Ab 2023 erhöht sich das Volumen der ansetzbaren HO-Tage von 120 auf 210 Tage.
Rentenbeiträge werden voll absetzbar
Ab dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen dieses Jahr um 4 Prozentpunkte. Das bedeutet gleichzeitig für viele Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung bei der Einkommensteuer.
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Tobias Kiehl
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