Frühwarnsystem für Ihre Finanzen

Präventives Risikomanagement mit dem StaRUG

StaRUG - Frühwarnsystem für Ihre Finanzen

Einführung des StaRUG

Angetrieben durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie traten zum 01.01.2021 weitereichende Anpassungen im deutschen Sanierungs- und Insolvenzrecht in Kraft. Das Herzstück der neuen Regelungen bildet dabei das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG). Mit dem StaRUG wurde die europäische Restrukturierungsrichtlinie aus dem Sommer 2019 in deutsches Recht umgewandelt und entfaltet somit nun auch hierzulande ihre Wirkung.

StaRUG als effektives Risiko-Frühwarnsystem

Im Rahmen des StaRUG wird die bestehende Sanierungs- und Restrukturierungspraxis durch ein wirkungsvolles Instrument zur Früherkennung von finanziellen Risiken ergänzt. Das verpflichtende Frühwarnsystem setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst sowohl geringfügige als auch potenziell existenzbedrohliche Unternehmensrisiken. Seit Anfang 2021 sind Unternehmen gesetzlich dazu aufgefordert, fortlaufend bestandsgefährdende Entwicklungen intern unter die Lupe zu nehmen.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Stuber - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Tobias Stuber

PARTNER

Dipl.-Kfm.
Wirtschaftsprüfer

Schon aus § 43 Abs.1 GmbHG ergibt sich die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung der Wirtschaftslage einer Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer. Kommt dieser seiner Aufgabe allerdings nicht nach und verletzt seine Pflichten, droht eine solidarische Haftung für den entstandenen Unternehmensschaden.

Auch in Zukunft kommt somit insbesondere der Geschäftsführung damit die Kernaufgabe bei der Einführung von Maßnahmen zur Risiko-Erkennung zu. Neben der Identifikation von Gefahren per se trägt sie weiterhin auch Verantwortung dafür, dass aus den einzelnen Risiko-Faktoren ein kohärentes Gesamtbild der Bedrohungslage konstruiert wird. Letzteres bildet den erforderlichen Grundstein für die Einführung eines effektiven Frühwarnsystems wie dem StaRUG im Unternehmen.

Fahrlässigkeit der Geschäftsführung

Grundsätzlich ist es denkbar, dass Geschäftsführer auch fahrlässig gegen ihre Kontrollpflichten im Unternehmen verstoßen. Verschafft man sich zum Beispiel nicht rechtzeitig Zugang zu allen relevanten Informationen, um zu erkennen, dass pflichtgemäß ein Insolvenzantrag zu stellen ist, liegt fahrlässiges Handeln vor. Nach der vorherrschenden Meinung in der Literatur sollten Geschäftsführer zudem auf Beratungsleistungen zurückgreifen, wenn das eigene Fachwissen zum Thema Lücken aufweist.

Entscheidende Vorschriften des StaRUG

Mit dem StaRUG wird das Thema Krisenfrüherkennung in den Mittelpunkt gerückt. Entsprechend besteht seitens der Geschäftsleitung die gesetzliche Verpflichtung, bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Interessen der jeweiligen Unternehmensgläubiger zu wahren. Mit dem StaRUG wird die bisher existierende Lücke zwischen außergerichtlichen Sanierungen und einem klassischen Insolvenzverfahren effektiv geschlossen. In der Praxis bedeutet dies, dass den Nachteilen einer Insolvenz mittels zielgerichteter Sanierungsmaßnahmen ausgewichen werden kann. Gleichzeitig stehen vielfältige Sanierungsinstrumente zukünftig auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Beispielsweise sind grundlegende Restrukturierungselemente nun prinzipiell auch ohne die Zustimmung aller Gläubiger in einem Mehrheitsentscheid möglich. Auf diese Weise profitieren Unternehmen bei ihren Sanierungsbemühungen von einem erweiterten Spektrum von Möglichkeiten.

Umsetzung des StaRUG im Unternehmen

Bevor auf die Maßnahmenfülle des StaRUG zurückgegriffen werden kann, müssen zunächst zwingenderweise transparente Rahmenbedingungen vorliegen. Die ideale Basis für ein funktionsfähiges Frühwarnsystem bildet aus der Sicht der Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB eine konsequent intergierte Finanzplanung. Grund dafür ist, dass für eine aussichtsreiche Entwicklungsanalyse immer auch die Auswirkungen von Risiken im Rahmen der Unternehmensplanung ins Gewicht fallen. Ein besonderer Fokus sollte hier auf der Betrachtung von Bilanz- und Liquiditätseffekten liegen. Für die Anwendung des StaRUG in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind keine methodischen Vereinfachungsregelungen vorgesehen.

Am Beispiel des StaRUG zeigt sich wieder aufs Neue: Das Gebot der Stunde lautet Vorsorge und Weitsicht. Mit der Einführung einer integrierten Finanzplanung können Sie schon heute Kurs auf sichere Zahlen nehmen. Machen Sie den ersten entscheidenden Schritt und legen Sie das Fundament für die erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens.

Prävention mit Clostermann & Jasper

Die neu eingeführte Überprüfungspflicht der Geschäftsleitung dürfte für viele mittelständische Unternehmen eine reelle Herausforderung bedeuten. Die Einführung eines umfassenden Frühwarnsystems wie dem StaRUG erfordert dabei selbstverständlich ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und smarten Präventionsangeboten im Transformationsprozess zur Seite. Aktuell können Sie bei CJP bereits auf die Verwendung einer spezialisierten Software vertrauen, welche sogar von der Creditreform erwähnt wird.

Sie sind auf der Suche von hochwertigen Vorsorgepaketen zum monatlichen Festpreis? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

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