Frühwarnsystem für Ihre Finanzen
Präventives Risikomanagement mit dem StaRUG

Einführung des StaRUG
Angetrieben durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie traten zum 01.01.2021 weitereichende Anpassungen im deutschen Sanierungs- und Insolvenzrecht in Kraft. Das Herzstück der neuen Regelungen bildet dabei das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG). Mit dem StaRUG wurde die europäische Restrukturierungsrichtlinie aus dem Sommer 2019 in deutsches Recht umgewandelt und entfaltet somit nun auch hierzulande ihre Wirkung.
StaRUG als effektives Risiko-Frühwarnsystem
Im Rahmen des StaRUG wird die bestehende Sanierungs- und Restrukturierungspraxis durch ein wirkungsvolles Instrument zur Früherkennung von finanziellen Risiken ergänzt. Das verpflichtende Frühwarnsystem setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst sowohl geringfügige als auch potenziell existenzbedrohliche Unternehmensrisiken. Seit Anfang 2021 sind Unternehmen gesetzlich dazu aufgefordert, fortlaufend bestandsgefährdende Entwicklungen intern unter die Lupe zu nehmen.
Ihr Ansprechpartner
