Handelsgesetzbuch
Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch
Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch

In einem bedeutenden Schritt zur Modernisierung des deutschen Handelsrechts wurden die Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch (HGB) wieder angehoben. Das zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes, sowie zur Anpassung handelsrechtlicher Vorschriften, wurde am 16. April 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 120), nachdem es sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat gebilligt wurde.
Ab wann sind die neuen Schwellenwerte anzuwenden?
Die geänderten Schwellenwerte sind auf die Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die neuen Vorschriften bereits früher umzusetzen, indem sie die erhöhten Schwellenwerte auf Abschlüsse und Lageberichte anwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen. Welche Werte angewandt werden, dürfen die Unternehmen selbst entscheiden.
Größenklassen | alte Schwelle | neue Schwelle | |
---|---|---|---|
Kleinstkapitalgesellschaften | Bilanzsumme | ≤ 350.000 | ≤ 450.000 |
Umsatzerlöse | ≤ 700.000 | ≤ 900.000 | |
Kleine Kapitalgesellschaften | Bilanzsumme | ≤ 6.000.000 | ≤ 7.500.000 |
Umsatzerlöse | ≤ 12.000.000 | ≤ 15.000.000 | |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften | Bilanzsumme | ≤ 20.000.000 | ≤ 25.000.000 |
Umsatzerlöse | ≤ 40.000.000 | ≤ 50.000.000 | |
Große Kapitalgesellschaften | Bilanzsumme | > 20.000.000 | > 25.000.000 |
Umsatzerlöse | > 40.000.000 | > 50.000.000 |
Was sollte jetzt getan werden?
Wir raten Ihnen, frühzeitig zu prüfen, ob Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
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Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)