Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerung

Was Sie hierzu wissen sollten

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Versicherungssteuer

Die Renten werden zunehmend besteuert. Dafür werden Aufwendungen zur Altersvorsorge zunehmend steuerfrei.

Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr stieg der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um.

Bei Beginn der Rente in 2020 lag der steuerpflichtige Anteil dann bereits bei 80 Prozent. Danach erhöht der Wert sich um einen Prozentpunkt pro Jahr.

Wenn Sie 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet aber noch nicht, dass Ihre komplette Rente steuerpflichtig sein wird. Für alle, die bis 2039 erstmals Ihre Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der steuerfreie Teilbetrag der Rente.

Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Dies gilt auch, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Zukünftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle, steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Dabei ist zu beachten, dass selbst wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern kann.

CJP Steuertipp:

Achten Sie in Ihrer Rente darauf, dass Sie möglicherweise Steuererstattungspotenziale haben, wenn Sie unterjährig Kapitaleinkünfte pauschal versteuert haben und Ihr persönlicher Steuersatz in der Jahresbetrachtung günstiger ist.

Für nähere Informationen zu Ihrer Rente stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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