Kryptowährung

Neue Regelung für Kryptowährung-Anleger

Neue Regelung für Kryptowährung-Anleger

Kryptowährungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für ein Zusatzschreiben zur Behandlung von Kryptowährungen vorgestellt, das sich hauptsächlich mit den steuerlichen Pflichten in Bezug auf Mitwirkung und Aufzeichnungen befasst. Dieses Schreiben soll das bestehende BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 ergänzen, das spezifische Fragen zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen behandelt.

Kryptowährungen sind digitale Währungen, die durch Verschlüsselung gesichert sind. Im Gegensatz zu herkömmlichen Währungen sind Kryptowährungen unabhängiger von Banken und staatlicher Regulierung.

Worum geht es in dem Entwurf?

In Bezug auf die Mitwirkungspflichten stellt der Entwurf klar, dass es sowohl bei dezentralen als auch bei zentralen Handelsplattformen in der Verantwortung des Steuerpflichtigen liegt, die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Es genügt nicht, nur den öffentlichen Schlüssel vorzulegen.

Wenn der Handel über einen ausländischen Betreiber erfolgt, gelten erweiterte Mitwirkungspflichten für den Steuerpflichtigen. Das Fehlen von Aufzeichnungen und Datenverluste gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen und könnten zu Schätzungen seitens des Finanzamtes führen. Diese Schätzungen sollten jedoch nicht zur Bestrafung des Steuerpflichtigen herangezogen werden.

Der Entwurf schließt mit einer umfangreichen Liste von Informationen, die von den Finanzämtern angefordert werden können, wie zum Beispiel genutzte Wallet-Adressen, Transaktions-Hashwerte oder Kontoinformationen zu den verwendeten Börsen oder Handelsplattformen. Das Schreiben soll in allen offenen Fällen angewendet werden.

Wenn Sie weitere oder andere steuerrechtliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Tobias Kiehl

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MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

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Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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