Plattformen-Steuertransparenzgesetz 2023

Neue Meldepflicht für Betreiber von Online-Plattformen

Online-Plattformen: Neu eMeldepflicht für Betreiber

Am 01. Januar 2023 wurde mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) im Rahmen der Umsetzung der „DAC 7“-EU-Richtlinie eine neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt.

Verpflichtungen für Online-Plattformen-Betreiber

Betreiber digitaler Plattformen sind nun verpflichtet, Informationen über Veräußerungs- oder Dienstleistungsgeschäfte zu sammeln und an die Bundeszentrale für Steuern zu melden.

Meldepflichtig sind Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Ferner ist ein grenzüberschreitender, automatischer Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der EU-Länder geplant.

Wen betrifft die Meldepflicht?

Betroffen sind grundsätzlich alle Betreiber digitaler Online-Plattformen (wie z. B. ebay), die Nutzern über deren Plattform ermöglichen, mit potenziellen Käufern in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Hierzu gehört u. a. der Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen oder Vermietung von Immobilien. Die Betreiber von Online-Plattformen müssen die meldepflichtigen Informationen wie Name, Adresse, Steuer-ID und Informationen zum genutzten Finanzkonto sowie zu erzielten Umsätzen nicht nur sammeln, sondern sind auch verpflichtet, diese auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen.

Die Meldung muss sodann bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Eine Ausnahme der Meldepflicht gilt u. a. für sog. Kleinstanbieter mit weniger als 30 verkauften Artikeln pro Jahr und einem Verkaufswert von maximal 2.000 €.

Hilfe zur Umsetzung bietet das BMF-Schreiben vom 02.02.2023:

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Tobias Kiehl

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Steuerberater

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Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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