Schnellcheck Berichtspflicht

CSRD verändert Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD verändert Nachhaltigkeits-berichterstattung

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das in aller Munde ist. Wo viele private Kunden ihr Geld lieber für nachhaltigere Produkte ausgeben, verlangen industrielle Kunden nach verschiedenen Nachhaltigkeitsinformationen, um ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht mit Daten der Lieferkette füllen zu können. Banken wiederum werden ihre Kreditvergabe immer weiter von Nachhaltigkeitsindikatoren abhängig machen. Und zu guter Letzt verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen dazu, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Durch die CSRD ändert sich vieles in der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Der Nachhaltigkeitsbericht muss als Teil des Lageberichtes veröffentlicht werden. Eine reine Veröffentlichung auf der eigenen Homepage reicht nicht mehr aus.
  • Der Nachhaltigkeitsbericht muss geprüft werden. Wer diesen Bericht prüfen darf, ist aktuell noch nicht ganz klar. Der klassische Abschlussprüfer darf prüfen, möglicherweise aber auch andere Institutionen, wie der TÜV, die DEKRA oder das DQS. Ursprünglich wollte Deutschland hierzu eine Richtlinie bis Dezember 2023 verabschieden.
  • Der zu nutzende Standard ist nicht mehr frei wählbar. Die Unternehmen müssen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nutzen und haben damit eine klare Vorgabe, was sie berichten müssen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Steve Waitschat - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Dr. Steve Waitschat

Nachhaltigkeitsbeauftragter

Wenn Sie sich nun fragen, ob Ihr Unternehmen auch unter die CSRD-Verpflichtung fällt, können Sie bei uns auf der Homepage einen einfachen Schnelltest durchführen:

Wenn es bei Ihrem Unternehmen allerdings Besonderheiten gibt und Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie berichtspflichtig sind oder nicht, dann kontaktieren Sie unseren Nachhaltigkeitsmanager und gehen Ihre Fragen mit ihm zusammen im Detail durch.

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Dr. Steve Waitschat - Clostermann & Jasper Partnerschaft

Dr. Steve Waitschat

Nachhaltigkeitsbeauftragter

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