30.11.2023
Urteil gegen das Klimaprogramm der Bundesregierung
Urteil gegen das Klimaprogramm der Bundesregierung
Die Deutsche Umwelthilfe und der Umweltverband BUND hatten Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Inhalt der Klage war das Klimaschutzgesetz. Dieses beinhaltet jährliche Reduktionsziele von Treibhausgasen für verschiedene Sektoren und schreibt vor, dass wenn diese Ziele nicht erreicht wurden, das jeweilige Ministerium sofort zur Erreichung der Ziele mit einem Programm gegensteuern muss.
Die Sektoren Verkehr und Gebäude haben in den Jahren 2021 und 2022 die Ziele nicht erreicht und auch ein Sofortprogramm zur Treibhausgasreduktion wurde niemals verabschiedet.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun den Klagenden Recht gegeben und fordert damit die Bundesregierung auf, sofort ein Programm mit Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele für 2024 bis 2030 umzusetzen.
Die Bundesregierung plant, Revision gegen das Urteil einzulegen. Dann würde die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erneut beurteilt werden müssen.
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