Was Sie zur Kapitalertragsteuer wissen sollten

Was Sie zur Kapitalertragsteuer wissen sollten

Ein kurzer Überblick

Ein kurzer Überblick

ESG – Environment, Social, Governance

Die Kapitalertragsteuer (oder auch Quellensteuer) fällt regelmäßig für alle an, die Gewinne aus Geldanlagen erwirtschaften, wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden.

Dabei ist es nicht von Bedeutung ob die Gewinne im Ausland oder in Deutschland erzielt wurden.

Es gibt jedoch viele Einzelheiten, die sich unterscheiden, zum Beispiel bei Kapitalanlagen im Ausland. Dabei sollten die Anleger alle Besonderheiten kennen.

Anlegerinnen und Anleger können pro Jahr einen Freibetrag (z. B. bei Ihrem Kreditinstitut) in Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 € und bei gemeinsam Veranlagten von 2.000 € steuerfrei erwirtschaften. Für diesen Betrag stehen also grundsätzlich keine Steuern an. Um diesen Freibetrag jedoch nutzen zu können, ist ein Freistellungsauftrag zu stellen.

Wenn sich die persönlichen Einkommensverhältnisse ändern, müssen Steuerpflichtige das dem Finanzamt melden. Auch die Kirchensteuer wird, wenn gegeben automatisch direkt von der Bank einbehalten, sofern diese alle Informationen zur Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen kann, als auch sofern Sie keinen Sperrvermerk veranlasst haben.

Deutlich komplizierter wird es, wenn Anleger ihr Geld im Ausland angelegt haben.

Denn es gilt: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, muss seine weltweit erzielten Einnahmen (auch Kapitalvermögen) hier versteuern. Doch anders als Banken im Inland führen ausländische Institute in der Regel keine Abgeltungsteuer an den deutschen Fiskus (sondern ggf. andere Abgaben/Quellensteuern im Ausland ab) ab.

Anleger müssen ihre ausländischen Kapitalerträge daher selbst erklären, andernfalls würden sie Steuerhinterziehung begehen. Trotzdem werden die Anleger auch in Deutschland um Steuerabgaben veranlasst.

Um keine zweifache Zahlung leisten zu müssen, bestehen regelmäßig sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Hier hat Deutschland mit nahezu allen relevanten Staaten entsprechende Abkommen geschlossen.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Diese sollen die doppelte Versteuerung vermeiden und regeln zwischen den Staaten die Aufteilung des Steuersubstrats. Eine korrekte Veranlagung spart daher erhebliche Steuern oder auch unnötige Nachzahlungen.

Für Auskünfte und Fragen zu Ihren Kapitalanlagen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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