Grundsteuerreform 2022:

Aktueller Handlungsbedarf

Grundsteuerreform 2022 – Aktueller Handlungsbedarf

Die Grundsteuerreform 2022 betrifft auch Sie? Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet bereits am 31. Oktober 2022. Eine Fristverlängerung ist vorerst nicht in Sicht. 

Grundsätzlich gilt

Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft ist verpflichtet, 2022 eine Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt in elektronischer Form abzugeben. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Jetzt noch schnell unsere Leistungen in Anspruch nehmen

Wenn wir Sie bei der Erstellung unterstützen dürfen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie zeitnah auf uns zu kommen. Um eine fristgerechte Bearbeitung und Abgabe gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Daten bis zum 30.09.2022.

Für Rückfragen und weitergehende Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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