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Änderung gesetzlicher Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche

Geldwäsche verhindern - Änderung gesetzlicher Regelungen

Aufgrund der Änderung gesetzlicher Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Seit 2017 existiert für alle Unternehmen eine Verpflichtung im Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche, die fordert, dass sämtliche wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens dem Transparenzregister zur Eintragung zu melden sind. Gleichzeitig wurde allerdings gesetzlich unterstellt, dass eine Meldung an das Transparenzregister nicht gefordert wurde, da sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus bestehenden öffentlichen Registern (vor allem Handelsregister) ersehen lassen (sogenannte Mitteilungsfiktion).

Mit Wirkung vom 01.08.2021 ist diese Regelung entfallen, das Transparenzregister ist damit Vollregister geworden.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die nunmehr bestehende Meldepflicht sind bußgeldbewehrt. Bereits leichtfertige Verstöße können vom Bundesverwaltungsamt mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € belegt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen droht ein Bußgeld von 1.000.000 € oder bis zu 10 % des Jahresumsatzes.

Fristen

Ihr Ansprechpartner

Thorsten Jasper - Clostermann & Jasper

Torsten Jasper

PARTNER

Dipl.-Oec.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Für erfolgte Nachmeldungen der wirtschaftlich Berechtigten ist vorgesehen, dass je nach Rechtsform folgende Fristen gelten:

31.03.2022, 30.06.2022, 31.12.2022

Der Vollzug von Bußgeldvorschriften wird ebenfalls je nach Rechtsform bis zu den folgenden Daten ausgesetzt:

31.03.2023, 30.06.2023, 31.12.2023

Was gilt für die Clostermann & Jasper mbB?

Unsere Partnerschaft ist nach dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche zum Abgleich von Handelsregister und Transparenzregister verpflichtet. Etwaige Abweichungen zwischen beiden Registern betreffend den oder die wirtschaftlich Berechtigten sind von uns zwingend der Geldwäschebehörde zu melden. Das betrifft auch den Fall einer gänzlich unterlassenen Meldung des wirtschaftlich Berechtigten. Im Rahmen unserer internen Maßnahmen planen wir die Abgleichung zwischen Handels- und Transparenzregister ab 01.12.2021 zu beginnen.

Wir empfehlen Ihnen hinsichtlich der Umsetzung von Meldungen des oder der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister Ihren Rechtsanwalt zeitnah anzusprechen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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