Drittes Entlastungspaket

Die Beschlüsse der Bundesregierung

Die Beschlüsse der Bundes-regierung

Bundesregierung beschließt drittes Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat das dritte Entlastungspaket geschnürt. Das sind die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick:

  • Kindergelderhöhung um 18 EUR mtl. ab 01.01.2023
  • Anhebung der Höchstgrenze bei Midi-Job auf 2.000 EUR ab 01.01.2023
  • Abbau der kalten Progression durch Anpassung der Einkommensteuer-Tarifeckwerte ab 01.01.2023
  • Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % bleibt bestehen
  • Rentenbeiträge sollen ab dem 01.01.2023 voll als Sonderausgaben absetzbar sein
  • Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 % ab dem 01.10.2022
  • Homeoffice-Pauschale bleibt dauerhaft bestehen
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags (Werbungskostenpauschale) um 200 EUR auf 1.200 EUR
  • Anhebung der Fernpendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 ct
  • Einführung der Möglichkeit zur Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsprämie bis zu 3.000 EUR (ähnlich wie der Coronabonus in Höhe von 1.500 EUR)

Weitere Informationen zum Entlastungspaket finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung.

Ob und wie sich die im Entlastungspaket beinhalteten Änderungen auf Ihre persönliche Situation auswirken, erläutern wir Ihnen sehr gerne und stehen Ihnen bei weiteren Fragen natürlich auch immer gerne persönlich zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

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