CSDDD nun doch beschlossen
Welche Änderungen gibt es?
Welche Änderungen gibt es?
Am 28.02.2024 scheiterte die Abstimmung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) noch vor den europäischen Mitgliedsstaaten. Am 15.03. wurde die CSDDD nach einigen Änderungen nun doch noch beschlossen.
Folgende Änderungen gibt es:
- Anstatt der bisher vorgesehenen 500 Mitarbeiter müssen die EU-Unternehmen nun im Durchschnitt 1.000 Mitarbeiter haben (so wie auch im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), um unter die CSDDD zu fallen.
- Die Anforderung hinsichtlich des weltweiten Nettojahresumsatzes der Unternehmen wurde von 150 Mio. € auf 450 Mio. € erhöht.
- Die Grenze bzgl. des Nettojahresumsatzes innerhalb der EU von Nicht-EU-Unternehmen wurde von vorher 300 Mio. € auf nun 450 Mio. € erhöht.
Weitere Punkte, insbesondere die der Haftung für fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße der Unternehmen gegen die Sorgfaltspflicht wurden beibehalten. Zwar sind nun deutlich weniger Unternehmen nach der CSDDD verpflichtet, aber es ist ein wichtiger Schritt innerhalb der EU für die Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette.
Bei weiteren Fragen zum Thema CSDDD / Lieferkettengesetz konatktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.