Bundeskabinett verabschiedet

Entwurf eines E-Rechnungsgesetzes

Entwurf eines E-Rechnungsgesetzes

Elektronische Rechnungsstellung

Das E-Rechnungsgesetz verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber zum Empfang und zur Weiterverarbeitung von Rechnungen in elektronischer Form.

Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung nimmt Gestalt an.

Neben der Integration der elektronischen Rechnungsstellung in das von der Europäischen Kommission in Vorbereitung befindliche Meldesystem (Vida-Initiative Mehrwertsteuer für das digitale Zeitalter) plant die Bundesregierung auch die vorzeitige Einführung eines eigenen Systems. Der Allianzvertrag regelt die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungsdaten. Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist ab dem 1. Januar 2025 für inländische Transaktionen zwischen Unternehmern verpflichtend. Langfristig können Maßnahmen des Meldewesens dabei helfen, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Stufenweise Einführung der elektonischen Rechnungstellung ab 2025

Die Abstimmung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings liegt nun ein BMF-Entwurf vor, der vom Bundeskabinett verabschiedet und am 16. August 2023 im Parlament eingebracht wurde (das sogenannte Wachstumschancengesetz). Konkret sollen ab 2025 alle Unternehmen elektronische Rechnungen auf Basis eines vorgegebenen Datensatzes erhalten. Es folgt eine einjährige Testphase. Geplant ist, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung stufenweise entsprechend der Unternehmensgröße einzuführen. Ab 2026 sind alle hier ansässigen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen an ihre Geschäftskunden auszustellen. Ausgenommen sind kleine Rechnungen und Tickets unter 250 €. Diese Verpflichtung gilt jedoch zunächst nur, wenn beide Vertragsparteien ihren Sitz in Deutschland haben. Für die technische Umsetzung müssen noch einige Fragen geklärt werden. Die weiteren Diskussionen bleiben abzuwarten.

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