Steuerliche Abgaben bei Boni

Ein kurzer Ausblick

Bonuszahlungen: Steuerliche Abgaben bei Boni

Eine Bonuszahlung ist eine typische Möglichkeit, um mit einer Zulage zum Arbeitsentgelt Leistungen oder Ergebnisse von Mitarbeitern zu honorieren, die z. B. über übliche Erwartungen hinausgehen. Bonuszahlungen sind somit i. d. R. eine Form der Anerkennung oder Motivation und können in verschiedenen Formen erfolgen. Sie können monetär oder nicht monetär (z. B. Ausgabe von Firmenanteilen / Berechtigung, einen Firmen-PKW zu nutzen / Rabatte) erfolgen. Laut einer Statista-Studie aus Nov. 2022 entspricht dabei der Bonus oftmals etwa einem Bruttomonatsgehalt (ca. 39 %). Über einen noch höheren Bonus können sich nach dieser Studie 10 % der Befragten freuen.

Steuern bei Bonuszahlungen

Bei einfachen Geldleistungen fällt regelmäßig einfach der Lohnsteuerabzug an und der Mitarbeiter erhält den verminderten Nettozufluss. Bonusprogramme können auch in „Sachleistungen“ bestehen und steuerlich sinnvoll sein.

Besteuerung von Bonusprogrammen

Je nach Art des Bonusprogramms kann die Besteuerung jedoch sehr variieren. Hier sind einige allgemeine Beispielansätze und deren steuerliche Besonderheiten:

  • Unternehmensbeteiligungen z.B. nach 19a EStG: hier besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt werden, ohne dass für den Wert der Beteiligung sogleich Lohnsteuer anfällt; Stundungseffekt (insbesondere für Start-up-Unternehmen interessant)
  • Gewährung von Mobilität als Bonus: insb. E-PKW und Dienstfahrräder erzielen steuerlich oftmals einen großen Effekt
  • Personalrabatt als Bonus: hier können Arbeitnehmer vergünstigt Produkte und Dienstleistungen vom Arbeitgeber erhalten und dies auch noch steuerlich optimiert.

Steuerberatung

Aufgrund der Komplexität der Steuergesetze und -regelungen ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsfirma beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Bonuszahlungen ordnungsgemäß versteuert werden und alle relevanten Steuervorteile genutzt werden. Die o. a. Ansätze dienen der allgemeinen Informationen und stellen keine valide Beratung dar.

Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns bei jeglichen Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Zert. Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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