Neuerung zur Besteuerung von Firmenfahrrädern

„Es kommt drauf an“

Firmenfahrräder: Aktuelles zur Besteuerung

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und steigender Benzinpreise werden Firmenfahrräder wohl noch mehr an Attraktivität gewinnen.

Doch wie wird die Überlassung durch den Arbeitgeber versteuert? Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Überlassung kann die Antwort – wie so oft im Steuerrecht – nur lauten:
„Es kommt drauf an“.

1%-Methode auch für Firmenfahrräder?

Neben zahlreichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welche zur Besteuerung von Firmenfahrradüberlassungen ergangen sind, hat das bayrische Landesamt für Steuern ebenfalls eine umfangreiche Verfügung zur lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung von (Elektro-)Fahrrad-Leasings erlassen, die einen wirklich guten Überblick bietet. In der aktualisierten Fassung vom 19.07.2022 wird nun auch ausführlich auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Firmenfahrrädern eingegangen, für die jüngst eine Vereinfachungsregelung eingeführt wurde. Demnach ist es aus Vereinfachungsgründen gestattet, als Bemessungsgrundlage die 1%-Methode anzuwenden, die man ja auch aus der Firmenwagenüberlassung kennt.

Auch wenn die Verfügung keine individuelle Beratung ersetzt, bietet sie doch aufgrund von anschaulichen Schaubildern und Beispielen einen guten Überblick über die steuerrechtlichen Vorschriften.

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und steigender Benzinpreise werden Firmenfahrräder wohl noch mehr an Attraktivität gewinnen.

Doch wie wird die Überlassung durch den Arbeitgeber versteuert? Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Überlassung kann die Antwort – wie so oft im Steuerrecht – nur lauten: „Es kommt drauf an“.

1%-Methode auch für Firmenfahrräder?

Neben zahlreichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welche zur Besteuerung von Firmenfahrradüberlassungen ergangen sind, hat das bayrische Landesamt für Steuern ebenfalls eine umfangreiche Verfügung zur lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung von (Elektro-)Fahrrad-Leasings erlassen, die einen wirklich guten Überblick bietet. In der aktualisierten Fassung vom 19.07.2022 wird nun auch ausführlich auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Firmenfahrrädern eingegangen, für die jüngst eine Vereinfachungsregelung eingeführt wurde. Demnach ist es aus Vereinfachungsgründen gestattet, als Bemessungsgrundlage die 1%-Methode anzuwenden, die man ja auch aus der Firmenwagenüberlassung kennt.

Auch wenn die Verfügung keine individuelle Beratung ersetzt, bietet sie doch aufgrund von anschaulichen Schaubildern und Beispielen einen guten Überblick über die steuerrechtlichen Vorschriften.

Gerne beraten wir Sie darüber hinaus auch individuell und persönlich zu diesem Thema.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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