Krieg in der Ukraine

Auswirkungen der Ukrainekrise auf die Rechnungslegung

Auswirkungen der Ukrainekrise auf die Rechnungslegung

Auswirkungen der Ukrainekrise auf die Rechnungslegung

Der Ausbruch des Ukraine-Kriegs kam für viele am Ende doch überraschend und hat zahlreiche, weitreichende Auswirkungen: Turbulenzen an Börsen und Rohstoffmärkten sowie hektisches Handeln in Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Russland.

Bezogen auf den Jahresabschluss zum 31.12.2021 handelt es sich nach aktueller Auffassung des IDW um ein wertbegründendes Ereignis, welches nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Insofern dürfen Bilanz und GuV zum 31.12.2021 in der Regel nicht geändert werden. Ausnahmen davon bestehen, falls z. B. die Unternehmensfortführung betroffen ist.

Im Anhang hingegen sind im verpflichtenden Nachtragsbericht grundsätzlich negative finanzielle Auswirkungen zu erläutern, wenn diese von besonderer Bedeutung sind.

Mittelgroße und große Unternehmen sind zusätzlich angehalten, ihren Risiko- und Prognosebericht insoweit als Teile des Lageberichts zu aktualisieren. Im Prognosebericht sind beispielsweise die Auswirkungen von Wirtschafts- und Branchenentwicklungen, Inflation sowie regulatorischen Maßnahmen zu prognostizieren und darzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Praxisinfo oder auf der Seite des IDW.

Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen!

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-José Leopold

Director

LL.M.
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Certified Valuation Analyst (CVA)

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