Änderung der Richtlinie 2013/34/EU wurde von der Europäischen Kommission angenommen

Änderung der Größenkriterien für Unternehmen

Änderung der Größenkriterien für Unternehmen

Änderung der Größenkriterien für Unternehmen

Die kumulierte Inflationsrate der letzten zehn Jahre ist für den Euro-Währungsraum rund 25 %. Um die Unternehmen innerhalb der Europäischen Union etwas zu entlasten, werden aus diesem Grund die Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen um 25 % angehoben.  Am 17.10.2023 wurde dafür die Änderung der Richtlinie 2013/34/EU von der europäische Kommission angenommen. Dadurch werden nun weniger Unternehmen verpflichtet seinen einen Abschlussbericht sowie auch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, prüfen und veröffentlichen zu müssen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Änderung spätestens für das Geschäftsjahr 2024 anwenden, dürfen es aber auch schon für das Geschäftsjahr 2023.

Unternehmen Berichtsjahr Vorher Neu
Kleinstunternehmen 2025
  • Bilanz > 300.000 €
  • Umsatz > 700.000 €
  • Bilanz > 450.000 €
  • Umsatz > 900.000 €
Kleinunternehmen (unteres Ende des Spektrum) 2026
  • Bilanz > 4 Mio. €
  • Umsatz > 8 Mio. €
  • Bilanz ≥ 5 Mio. €
  • Umsatz ≥ 10 Mio. €
Kleinunternehmen (oberes Ende des Spektrum) 2027
  • Bilanz > 6 Mio. €
  • Umsatz > 12 Mio. €
  • Bilanz > 7.5 Mio. €
  • Umsatz > 15 Mio. €
Mittlere/ große UNternehmen 2029
  • Bilanz > 20 Mio. €
  • Umsatz > 40 Mio. €
  • Bilanz > 25 Mio. €
  • Umsatz > 50 Mio. €

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Nachhaltigkeitsbeauftragter

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