Vorabpauschale ist zurück
Was Anleger jetzt wissen müssen
Was Anleger jetzt wissen müssen

Nach Jahren ohne Vorabpauschale aufgrund des Niedrigzinsumfelds bringt das gestiegene Zinsniveau die Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds zurück auf die Agenda. Für 2023 lag der maßgebliche Basiszins bei 2,55 %, für 2024 bei 2,29 % und für 2025 bei 2,53 %. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des auf das Anlagejahr folgende Jahr als zugeflossen und unterliegt zu diesem Zeitpunkt der Besteuerung. Die steuerliche Belastung der Abgeltungsteuer auf dem Konto des Anlegers erfolgt also Anfang Januar.
Die Ermittlung der Vorabpauschale erfolgt grundsätzlich nach folgendem Schema:
- Ermittlung „Basisertrag“: Wert des Fonds/ETF zu Jahresbeginn multipliziert mit 70% des Basiszins
- Vergleich Basisertrag und tatsächliche Wertsteigerung des Fonds/ETF im entsprechenden Jahr
- Der kleinere Wert ist die Vorabpauschale
Was bedeutet das für Anleger?
Investmentfonds bleiben ein attraktives Instrument für Liquiditätsmanagement und strategische Rücklagen. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten klare Regeln:
- Publikumsfonds zahlen 15 % Körperschaftsteuer auf Fondsebene.
- Auf Anlegerebene sind Vorabpauschalen als (Betriebs-)einnahmen zu erfassen.
- Inländische Kreditinstitute ermitteln grundsätzlich die Vorabpauschalen und behalten die darauf anfallende Kapitalertragsteuer direkt ein.
- Achtung jedoch bei Depots im Ausland: Es erfolgt hier keine automatische Berechnung der Vorabpauschale und kein direkter Steuerabzug! Anleger müssen die anfallende Steuer im Rahmen der Erstellung ihrer Steuererklärung selbst berechnen und dem Finanzamt anzeigen.
CJP-Quicktipps:
- Liquidität einplanen: Prüfen Sie, ob ausreichende Mittel für die Steuerzahlung auf dem Verrechnungskonto zu Ihrem Depot zu Jahresbeginn verfügbar sind – insbesondere bei thesaurierenden Fonds.
- Fondsstruktur überprüfen: Analysieren Sie, ob die aktuelle Allokation (thesaurierend vs. ausschüttend) noch zur Anlagestrategie passt.
- Steueroptimierung nutzen: Berücksichtigen Sie Teilfreistellungen, um steuerliche Vorteile nicht zu verschenken.
Unser Fazit: Das veränderte Zinsumfeld macht eine proaktive Steuer- und Anlagestrategie wichtiger denn je. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Ihre Fondsstruktur optimieren möchten.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
