Was ist Ihr Unternehmen wert?
Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung
Für eine Unternehmensbewertung gibt es eine Vielzahl von Anlässen: Zahlreiche Unternehmer in Deutschland suchen beispielsweise aus Altersgründen einen Nachfolger, Unternehmen gehen an die Börse und suchen Investoren. Hierfür müssen Sie Ihr Unternehmen bewerten.
Warum eine Unternehmensbewertung durchführen?
Warum eine Unternehmensbewertung durchführen?
Es gibt viele Beweggründe für Unternehmensbewertungen: Die Preisfindung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, die Ermittlung von Ausgleichsansprüchen bei Umwandlungen, Verschmelzungen oder Einbringungen, die Bewertung von Ausgleichsansprüchen bei Gesellschafterwechseln oder beim Ausschluss von Gesellschaftern, die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrenze bei Erbauseinandersetzungen, die Ermittlung von steuerlichen Werten im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen sowie die Bewertung immaterieller Vermögenswerte (IDW S5).
Ihre individuelle Unternehmensbewertung mit Clostermann & Jasper
Ihre individuelle Unternehmensbewertung mit Clostermann & Jasper
Wir bieten Ihnen:
- Bewertung nach IDW S 1 bzw. IDW RS HFA 10
- Sacheinlagenbewertung
- Bewertungen für steuerliche Zwecke (Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht)
- Bewertung im Rahmen von Steuergestaltungen
- Fairness Opinion
- Schiedsgutachten
- Indikative Wertermittlungen für eigene Zwecke
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung über die Frage des richtigen Bewertungsverfahrens und bieten Ihnen folgende Leistungen: Eine individuelle Unternehmensbewertung angepasst an Ihren Bewertungszweck – egal ob nach IDW S1 oder auf Basis marktorientierter Verfahren. Von einer indikativen Bewertung bis hin zu einem ausführlichen Gutachten zur einer Unternehmensbewertung. Nachfolgend haben wir für Sie einen Unternehmenswertrechner bereitgestellt. Hier können Sie direkt anhand weniger Eingaben einen groben Unternehmenswert berechnen.
Unternehmensbewertung & Nachfolge – Ihre aktive Steuergestaltung
Unternehmensbewertung & Nachfolge – Ihre aktive Steuergestaltung
Problematisch bei der Unternehmensbewertung im Rahmen von Nachfolge ist, dass die Bewertung im Rahmen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sich überwiegend auf Vergangenheitswerte bezieht, künftige Entwicklungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass individuelle Verhältnisse Ihres Unternehmens im Faktor keine Berücksichtigung finden und es so zu nicht repräsentativen und teilweise absurden Werten mit ggf. hohen Steuerlasten kommen kann. Sie können anhand Ihrer eigenen Daten unseren dafür frei zur Verfügung gestellten Unternehmenswertrechner nach den steuerlichen Vorschriften nutzen. So erhalten Sie eine erste Einschätzung des „steuerlichen“ Unternehmenswerts.
Es gibt jedoch einen Gestaltungsausweg. Anstelle der gesetzlich vorgesehen Bewertungsmethode kann auch eine andere betriebswirtschaftlich anerkannte Bewertungsmethode gewählt werden, welche nicht den vorgenannten Fesseln unterliegt. Diese Bewertung kann je nach Sachverhalt zu einer erheblichen Steuersenkung führen.
Mit einer anderen betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung (z.B. IDW-S1-Verfahren) können Sie einen Unternehmenswert spezifisch auf die Verhältnisse Ihres Unternehmens ermitteln. Sie gestalten die Planung Ihres Unternehmens nach den realistisch zu erzielenden Ergebnissen auf Basis der erwarteten Marktentwicklungen und lösen sich somit von einer pauschalierten Bewertungsmethode, die auf Zahlen der Vergangenheit basiert. Gerne erstellen wir für Sie auch ein nach anerkannten Methoden, wie z.B. nach IDW S 1, ein entsprechendes Gutachten für Ihren Unternehmenswert. Wir erstellen regelmäßig Gutachten zu Unternehmenswerten im Rahmen steuerlicher Optimierungen oder Firmentransaktionen.
Sie wollen mehr Informationen zur Unternehmensbewertung?
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Rufen Sie uns an: 0421 16237-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.