Hohe Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung gemäß § 35c EStG

Dank hoher Steuerermäßigungen für energetische Gebäudesanierungen können Eigenheim-Besitzer erstmals ab der Steuerveranlagung 2020 je Objekt 20 % der Kosten, jedoch maximal 40.000 Euro für Wärmedämmung, den Fensteraustausch oder eine neue Heizungsanlage von der Steuerschuld abziehen.