Monatsinformation Juni 2023

Monatsinformation Juni 2023 - CJP informiert:
• Differenzierung bei „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“
• Veräußerung eines Miteigentumsanteils
• Keine Steuerermäßigung bei Hausnotrufsystem
• Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung!

Monatsinformation Juni 20232023-11-29T12:46:16+01:00

Nachhaltig ohne Steuern? Wohl kaum!

ESG - Environment, Social, Governance. Wenn man Experten fragt, lautet die Antwort auf die Frage, ob ESG ohne Steuern möglich ist: “Nein“. Diese Meinung teilen auch wir. Denn Steuern betreffen hier nicht nur das „E“, also die Umwelt, sondern auch das Soziale und die Unternehmensführung.

Nachhaltig ohne Steuern? Wohl kaum!2023-06-01T16:08:24+02:00

Wenn der Chef sagt „jetzt wird gefeiert“

Ihr Sommerfest steht vor der Tür? Achtung vor Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen! Betriebsveranstaltungen umfassen Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Wir klären Sie auf.

Wenn der Chef sagt „jetzt wird gefeiert“2023-05-26T10:26:09+02:00

Wärmepreisbremse – was ist zu tun?

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung für umfangreiche Entlastungen wie u. a. die Dezember-Soforthilfe gesorgt. Aber Achtung: Der daraus resultierende Vorteil muss der Besteuerung unterworfen werden.

Wärmepreisbremse – was ist zu tun?2023-05-12T09:40:14+02:00

Monatsinformation Mai 2023

Monatsinformation Mai 2023 - CJP informiert: Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" • Stock Options & ratenweise Vergütung bei Photovoltaik • Vermietung von Wohncontainern • Lohnsteuerabzug 2023 & Lohnerhöhungen

Monatsinformation Mai 20232023-05-05T10:08:51+02:00

Homeoffice – Regelung bei CJP und wie besteuert wird

Zwei Jahre Pandemie haben die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt. Während einige Firmen schrittweise zu alten Gewohnheiten zurückkehren, haben viele Unternehmen – so auch CJP – beschlossen, ihren Mitarbeitenden auch weiterhin flexibles Arbeiten zu ermöglichen.

Homeoffice – Regelung bei CJP und wie besteuert wird2023-06-02T16:28:34+02:00

Grundstücksveräußerung bei Kurzzeitvermietung: Ein Praxisfall und BFH-Entscheid

Wird ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden. Ausgenommen sind Grundstücke, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Grundstücksveräußerung bei Kurzzeitvermietung: Ein Praxisfall und BFH-Entscheid2023-05-31T13:22:39+02:00
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